Berechnung des Grundsteuermessbetrags
Nachdem die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag per Elster oder in Papierform an das Finanzamt gesandt wurde, ermittelt die Behörde den Grundsteuermessbetrag und versendet einen Grundsteuermessbetragsbescheid.
Der dort festgestellte Grundsteuermessbetrag kann mit dem unten stehenden Rechentool überprüft werden.
Hinweis: Mit dem Tool kann der Grundsteuermessbetrag nur für zu Wohnzwecken genutzte Objekte berechnet werden.
Die Ergebnisse können geringfügig abweichen.
Bei größeren Abweichungen sollten Sie ggf. Widerspruch einlegen.
Über diesen Link finden Sie Ihren individuellen Bodenrichtwert
Die durchschnittlichen Bodenrichtwerte der Hessischen Kommunen finden Sie im Staatsanzeiger Hessen, Ausgabe 24-2022, ab Seite 691: Staatsanzeiger Hessen