Satzung

Satzung

Wie Euch bekannt ist, wenn Ihr an unserer Mitgliederversammlung am 23. August 2021 teilgenommen habt, waren wir gezwungen, unsere Satzung in ihrer Kündigungsregelung an die Satzung des Verbandes Wohneigentum NRW anzupassen. Auch nach unserer Satzung gilt jetzt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12. des Kalenderjahres (§ 4 Ziffer 6.a).

Hier unsere neue, ab 4. Oktober 2021 gültige Satzung im vollen Wortlaut: