2008 Thema: Der Energieausweis


Diese Pflicht trifft aber nur diejenigen, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen oder vermieten wollen.

Für den Energieausweis gibt es zwei Berechnungsmodelle, und zwar:

  • Den Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis dient als Beleg der durchschnittlichen Heizkosten- und sonstigen Energiekosten der drei vorhergehenden Kalender- oder Abrechnungsjahre.

  • Den Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf dem ingenieurtechnischen errechneten Normverbrauch.

Das erste Ziel ist die Markttransparenz; das heißt Kauf- und Mietinteressenten sollen den Energieverbrauch als Entscheidungskriterium heranziehen können. Das geht am besten im Vergleich dieser Daten bei mehreren Angeboten.
Mittelbar - auch wenn dies letztlich der Hauptzweck ist – sollen Hauseigentümer motiviert werden, den energetischen Zustand ihres Hauses zu verbessern. Weniger Energieverbrauch soll den anspruchsvollen Klimaschutzzielen dienen.

Generelle Pflicht zur Vorlage des Energieausweises:

  • Ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude der Baujahre bis 1965, wobei bis 1. Oktober 2008 die Wahlfreiheit zwischen verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Berechnung besteht. Der Ausweis gilt 10 Jahre.

Pflicht zum Bedarfsausweis (ab dem 1. Oktober 2008):

  • Für Häuser, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die höchstens vier Wohneinheiten haben.

Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis (ab dem 1. Oktober 2008)

  • Für Häuser, die ab 1978 gebaut wurden.

  • Für Häuser, die zwar vor 1978 gebaut wurden aber die mindestens fünf Wohneinheiten haben.

  • Für Häuser, die vor 1978 gebaut wurden, wenn sie durch Modernisierung die Anforderungen der Wärmeschutz-Verordnung vom 11.8.1977 erfüllen.

Ausstellungsberechtigt sind:

  • Absolventen von Universitäten oder Fachhochschulen der Fächer: Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik.

  • Qualifizierte Handwerker aus dem Baugewerbe und insbesondere dem Schornsteinfegerwesen.

  • Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker mit Ausbildungsschwerpunkt Gebäudehülle, Heizungs- und Warmwasseranlagen oder Lüftungs- und Klimaanlagen.

Quelle: Zeitschrift "Familienheim und Garten" Ausgabe August 2007


Einen Energiepass können auch die Stadtwerke Lünen ausstellen.
Bei bis zu fünf Wohneinheiten wird der "verbrauchsabhängige Energiepass" ab 35,00 Euro kosten und der "bedarfsabhängige Energiepass" ab 299,00 Euro zu haben sein.

Quelle: Ruhr-Nachrichten vom 8. Januar 2008

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