Zusätzliche Abwassergebühren

Ein Bericht von
Joachim Kirchhof
1. Vorsitzender

Die Stadt Lünen hat ihren jährlichen Reparaturbedarf für das Straßennetz, unter dem Kanäle liegen und die von der SAL verwaltet werden, mit etwa 1.000.000,00 € ermittelt.
Dieses Geld will sie ab dem 1. Januar 2011 der SAL in Rechnung stellen. Die SAL will sich ihrerseits das Geld von den Bürgern zurückholen.
Hiermit ist unser Kreisverband Lünen-Selm jedoch nicht einverstanden. In Musterklagen soll die Vorgehensweise der SAL untersucht werden. Sollten die zusätzlichen Gebühren zu Unrecht erhoben worden sein, werden die Siedler ihr Geld lt. Herrn Bürgermeister Stodollik zurück erhalten, gleichwohl ob sie nun geklagt haben oder nicht.

Es ist daher zunächst nichts zu veranlassen. Weitere Informationen folgen rechtzeitig.

Dies kann allerdings noch etwas dauern, da vorgenannte Musterklagen vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen z. Zt. eine durchschnittliche Wartezeit von ca. 2 Jahren bis zur Verhandlung haben können.

Lünen, im Dezember 2010
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Gemäß Artikel der Ruhr-Nachrichten vom 13. März 2012 soll lt. Auskunft des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen im II. Quartal 2012 eine Entscheidung des Gerichtes erfolgen.

Lünen, 13. März 2012

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Klagen waren erfolgreich!!
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Juristische Niederlage für die Stadt Lünen und der SAL.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat drei Gebührenbescheide für unwirksam erklärt, denen auch die neue Nutzungsgebühr zu Grunde liegt, welche die SAL für ihre Leitungen in den Straßen an die Stadt zahlen muss. Es ist davon auszugehen, das die SAL nun alle Gebührenbescheide zurückziehen muss.
Nach Ansicht des Gerichts gibt es überhaupt keine fachliche Grundlage, wie die Abnutzung von Straßen bemessen werden könne. Im Urteil hieß es deshalb wörtlich: "Die Gebührenbescheide sind rechtswidrig" (Quelle: Mail von H. Bludau vom 5. Juli 2012).
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Lünen, 5. Juli 2012.
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Erstattung der Gebühren.
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Wie aus einem Artikel der Ruhr-Nachrichten vom 4. Dezember 2012 zu entnehmen ist, wird die SAL die zu Unrecht einbehaltenen Gebühren in Höhe von insgesamt 1,93 Millionen Euro für die in den Jahren 2011 und 2012 zuviel erhobenen Gebühren, zurückerstatten.
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Lünen, 4. Dezember 2012

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