Bergschäden

Ein Bericht von
Joachim Kirchhof
1. Vorsitzender


Durch ein aufmerksames Mitglied unserer Siedlergemeinschaft wurden wir vom Vorstand darüber informiert, dass mögliche Ansprüche zur Behebung von Bergschäden nur noch bis Ende des Jahres 2011 geltend gemacht werden können, da nach Ablauf dieses Termins Gewährleistungsansprüche enden.

Wir vom Vorstand haben diesen Sachverhalt selbstverständlich unverzüglich aufgegriffen und beim Kreisverband Lünen-Selm angefragt. Dieser bestätigte uns dies teilte uns mit, dass hierüber am 18.05.2011 im Haus Wienecke vom Vermessungsbüro Altegoer aus Bochum ein Info-Abend stattfinden wird.

An dieser Veranstaltung habe ich teilgenommen.

Wer das Haus Wienecke kennt, der weiß, die Räumlichkeiten sind nicht gerade klein. Trotzdem war der Saal bis zum Bersten gefüllt. Ein vernünftiges Zuhören war bedauerlicherweise nicht möglich.

Ich habe daraufhin am nächsten Tag Herrn Magnus von Bormann vom Vermessungsbüro Altegoer angesprochen und mit ihm für unsere Siedlergemeinschaft kurzfristig einen eigenen, nur auf unsere Siedlung zugeschnittenen Info-Abend vereinbaren können.

Sämtliche Mitglieder wurden zu diesem Vortrag eingeladen.

Am Donnerstag, den 30. Juni 2011 fand dann dieser dann im Lokal „Hansa-Krug“ statt. Ein interessanter Vortrag mit Beamer, bei dem eine Vielzahl von Fragen gestellt, und so hoffe ich, auch beantwortet werden konnten.

Das Vermessungsbüro Altegoer führt bei dem der es wünscht, eine Schieflagenmessung kostenlos durch. Wird eine Schieflage festgestellt, für die bei der RAG ein Anspruch geltend gemacht werden kann, bekommt das Vermessungsbüro den Vermessungsaufwand von der RAG erstattet. Wird keine Schieflage festgestellt und somit ein Anspruch bei der RAG nicht entstanden ist, übernimmt das Vermessungsbüro Altegoer die Vermessungskosten.

Bei der Geltendmachung der Ansprüche wird das Vermessungsbüro Altegoer vom Rechtsanwalt Heinrich Kunst aus Dortmund juristisch begleitet.

Der ganze Vorgang nimmt allerdings viel Zeit in Anspruch.

Wichtig hierbei war nur, dass die Ansprüche noch im vergangenen Jahr angemeldet wurden, damit keine Gewährleistungsfristen verfallen.

Ich persönlich habe Altegoer mit der Vermessung beauftragt, die auch im vergangenen Jahr noch durchgeführt wurde. Was dabei rauskommt, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich ist zu sagen, dass in Alstedde nicht mehr mit neuen Bergschäden zu rechnen ist.

Lünen, im Februar 2012
Joachim Kirchhof
1. Vorsitzender

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