2008 Thema: Überprüfung der Abwasserleitungen

Liebe Siedlerfreunde,

zwischenzeitlich hat sich ja herumgesprochen, dass die Abwasserleitungen eines jeden Hauses bis zum Jahr 2015 überprüft werden müssen. Ausführlich habe ich darüber in der letzten Jahreshauptversammlung berichtet. Erik Pamp von der Firma Specto stand darüber hinaus ja auch noch Rede und Antwort.

Die Kosten für die Kamerauntersuchung und die später durchzuführende Dichtheitsüberprüfung kennen wir. Die Kosten für den Sanierungsaufwand nicht. Der wird für jedes Haus anders sein. Hier einen Wert zu nennen wäre rein spekulativ.

Wie läuft so etwas ab?
• Mit einer Kamerabefahrung verschaffen Sie sich zunächst einmal einen Überblick.
• Nach der Befahrung erhalten Sie eine Dokumentation auf einer DVD (teilweise auch in Papierform) mit Skizzen und Zustandsbericht, auf dessen Grundlage ein Sanierungsvorschlag (z. B. Inlinerverfahren) erstellt wird.
• Mit dieser Dokumentation können Sie noch ein Beratungsgespräch mit der SAL (auf dem Gelände der Stadtwerke) führen.
• Anschließend kann saniert werden (Sanierungsangebote von verschiedenen Firmen können eingeholt werden).
• Nach Auswahl der Sanierungsfirma wird die Sanierung durchgeführt und die eigentliche Dichtheitsprüfung mittels Luft oder Wasser kann erfolgen. Ein Zertifikat über die Dichtheit wird erstellt. Die gesetzlichen Auflagen sind für 20 Jahre erfüllt.
• Nun besteht noch die Möglichkeit, sich nach Vorlage des Zertifikates bei der SAL einen Entwässerungspass ausstellen zu lassen, der noch weitere Vorteile mit sich bringt.

Nach Auswertung der Angebote verschiedener Firmen hat sich der Vorstand darauf verständigt, über einen Sammelauftrag für interessierte Mitglieder mit der Firma Specto (Pamp-Gruppe) zu verhandeln.

Die Kosten der Kamerabefahrung:

349,50 € + 19 Prozent MWSt = 415,91 €
./. 5 Prozent Nachlass
= Endsumme (Pauschalfestpreis) = 395,11 €

Der Kostenaufwand für eine eventuelle Sanierung ist von Haus zu Haus unterschiedlich.


Die Pauschalpreise greifen nur, wenn die Firma Specto ungehindert arbeiten kann und ungehinderten Zugang zu allen Schächten und Abwasseröffnungen hat. Unvorhersebares, wie z. B. Wurzelwuchs in den Leitungen, der vor der Kamerabefahrung beseitigt werden muss, wird nach Aufwand abgerechnet.

Darüber hinaus wäre es von Vorteil, wenn Sie noch einen Grundleitungsplan von Ihrem Haus besitzen würden und diesen der Firma Specto zur Verfügung stellen könnten.


Interessenten, die ihre Abwasserleitungen demnächst überprüfen lassen wollen, hatten die Möglichkeit, sich bei einem gemeinsamen Treffen am

Freitag, den 5. September 2008

um 19.00 Uhr, Gaststätte „Hansakrug“

bei dem alle Einzelheiten ausführlich erörtert werden, anzumelden.


Ob Sie nach Durchführung der Kamerabefahrung und Erhalt des Zustandsberichtes sanieren lassen oder erst abwarten wollen, bleibt Ihnen überlassen.

Die Vorlaufzeit für die Kamerauntersuchung beträgt ca. 1 – 3 Wochen (heutiger Stand). Die Ansprechpartner für Rückfragen bei der Firma Specto sind Herr Tesing oder Herr Müller (Tel. 2030037). Wir werden einen der beiden Herren zu diesem Treffen einladen.

Lünen, im April 2008
Joachim Kirchhof
1. Vorsitzender




Zwischenzeitlich (Ende November 2008) wurde die Dichtheitsüberprüfung durchgeführt. An der Maßnahme haben sich 23 Siedlerfamilien beteiligt.

Lünen, im November 2008
Joachim Kirchhof
1. Vorsitzender

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Ein Bericht von
Joachim Kirchhof
1. Vorsitzender


Das Thema „Dichtheitsprüfungen“ an Abwasseranlagen ist für uns vom Vorstand eigentlich kein Thema mehr. Denn, wie jeder weiß, sind wir damit bereits durch und haben unseren „Stempel“ (die meisten jedenfalls, die 2009 mitgemacht haben), der uns ab 2015 für 20 Jahre von weiteren Überprüfungen befreit.

Trotzdem möchte ich das Thema noch einmal kurz aufnehmen.

In der letzten Zeit gab es vielfältige Aussagen zum Thema „Dichtheitsprüfungen“ in den Zeitungen zu lesen.

An dieser Stelle ist noch einmal deutlich folgendes klar zu stellen.

Laut § 61s des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen, ist jeder Grundstückeigentümer verpflichtet, seine erdverlegten, schmutzwasserführenden Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen. Undichte Leitungen müssen zudem innerhalb bestimmter, von unserer Stadt bzw. Kommune, festzulegenden Fristen saniert werden.

Dieser Grundsatz hat sich nicht geändert.

In den Ruhr-Nachrichten vom 22. Dezember 2011 ist folgendes zu lesen:

Große Verunsicherung macht sich bei den Bürgern breit, wenn es um die Frage der Dichtheitsprüfung geht.

„Bei so einem Hin- und Her der zuständigen Stellen in NRW bleibt das nicht aus“, so Hans-Peter Bludau, Vorsitzender des Kreisverbandes Lünen-Selm im Verband Wohneigentum. Um hier Aufklärung zu betreiben, nehmen Bludau, Otto Korte (Geschäftsführer des Kreisverbandes) und Claus Externbrink (Vorstand des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen, SAL) gemeinsam Stellung.

Die Ursache des Dilemmas sieht SAL-Vorstand Claus Externbrink darin, dass sich viele Städte in NRW nur unzureichend mit der Thematik Dichtheitsprüfung beschäftigt hätten, darüber hinaus auch die zuständigen Stellen der Landesregierung die die Schadesbeseitigungen etwas zu starr gesehen hätten. Auf die Proteste werde nun mit Nachbesserung reagiert. Anfang des Jahres 2012, so hat Externbrink aus dem Ministerium erfahren, soll es nun Neuerungen geben.

Für Lünen sieht Externbrink allerdings keine Auswirkungen.

„Wir haben hier schon immer mit Augenmaß gearbeitet, damit die Hausbesitzer nicht über das Maß belastet werden“, so Externbrink. Nachdem schon seit Jahresmitte die so genannten Bagatellschäden (Schadensklasse C) nicht mehr repariert werden müssen, ist seit dem Spätherbst auch die Beseitigungspflicht der Schadensklasse B (kleine Risse, Wurzeleinwuchs) entfallen. Hier entscheidet der Hauseigentümer in Eigenverantwortung über eine Reparatur. Lediglich gravierende Schäden wie Rohrabbrüche (Schadensklasse A), woduch die Abwässer zum Teil direkt in das Erdreich einfließen können, müssen in einer vorgegebenen Frist beseitigt werden.

Das derzeitige „Lüner Modell“, so vermutet Externbrink, werde Bestandteil der modifizierten Landesverordnung sein.

Nach wie vor raten Bludau und Korte ihren Mitgliedern, die jeweiligen Abwasserleitungen einer Kontrolle zu unterziehen. „In verschiedenen Lüner Stadtteilen und auch in Cappenberg“, so Bludau, „gibt es gravierende bergbauliche Einwirkungen, wodurch auch Schäden an den Abwasserleitungen entstanden sein können.“

Da allerdings Verjährungsfristen ablaufen, sei Eile geboten. Falls bei der Kamerabefahrung Schäden festgestellt werden, die auf den Bergbau zurückzuführen sind, leiste die RAG Entschädigungszahlungen. Der Kreisverband Lünen-Selm weist allerdings darauf hin, dass grundsätzlich festgestellte Schäden nicht direkt repariert werden sollten. Hier bedürfe es einer genauen Analyse.

Die SAL stehe für Beratungen zur Verfügung.

Ende des Berichtes der Ruhr-Nachrichten vom 22. Dezember 2011.



In einem weiteren Artikel der Ruhr-Nachrichten vom 3. Februar 2012 wird auf folgendes hingewiesen:

Die Diskussion um die Dichtheitsprüfung hat viele Hauseigentümer verunsichert und verärgert. Zur Zeit liegen verschiedene Gesetzentwürfe von CDU/FDP auf der einen und SPD/Grüne auf der anderen Seite vor.

„Ich gehe davon aus, dass vor Herbst 2012 kein Resultat erzielt wird“, erklärte Claus Externbrink (SAL) am Mittwoch, den 1. Februar gegenüber dem Verwaltungsrat.

Noch gelte der Paragraph 61a des Landeswassergesetzes NRW, der die Dichtheitsprüfung bis 2015 vorschreibt.

Eine Reihe von Hauseigentümern hat diese Prüfung machen lassen und zum Teil auch schon Sanierungen durchgeführt. Wie sollen sich Hauseigentümer, die noch keine Prüfung veranlasst haben, vor diesem aktuellen Hintergrund verhalten?

Die SAL rät demjenigen, der nur das Gesetz erfüllen will, zu warten, bis eine klare Regelung vorliege.

Handeln sollte derjenige, der ein eigenes Interesse habe und das aktuell günstige Preisniveau nutzen wolle. Wer vor der Entscheidung stehe, jetzt zu sanieren oder nicht, sollte warten, wenn mittelschwere und schwere Schäden festgestellt wurden, die nicht sofort saniert werden müssten. Extremschäden müssen sofort saniert werden. Wer aus eigenem Interesse heraus handeln müsse, sollte das derzeitige niedrige Preisniveau nutzen.

Wer jetzt seinen Anschluss prüfen ließe, müsse keine Angst haben, Zeit zu verschenken. „Bei Prüfungen vor den gesetzlichen Fristen verlängert sich die Frist für die Wiederholungsprüfung um den Zeitraum, um den die Prüfung vorverlegt wurde“.

SPD und Grüne sehen in ihrem Gesetzesentwurf eine Prüfung bestehender Wasserleitungen bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten bis Ende 2020 vor.

Bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten gibt es zwei Varianten im Entwurf: a) bis Ende 2023; b) wenn eine Gefahrenlage erkannt wird.

CDU und FDP wollen eine Prüfungspflicht bei einer bedeutenden Änderung sowie bei einem begründeten Verdacht. Wer denn diesen Verdacht formulieren solle, fragten sich die SAL-Verwaltungsrat-mitglieder.

Eine Wiederholungsprüfung soll nach Vorschlag der CDU/FDP alle 20 Jahre erfolgen. SPD und Grüne differenzieren nach Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten: alle 20 Jahre und mehr als zwei Wohneinheiten: alle 30 Jahre bzw. wenn eine Gefahrenlage erkannt werde.

Ende des Berichtes der Ruhr-Nachrichten vom 3. Februar 2012.


Warten wir also bis zum Herbst 2012 auf neue Informationen.



Joachim Kirchhof
Lünen, im Februar 2012
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Letzter, aktueller Stand (Quelle Ruhr-Nachrichten v. 24.10.2012)
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KANAL-TÜV FÜR WOHNHÄUSER IST VOM TISCH
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Das Eckpunkte-Papier, auf das sich die Landtagsfraktionen geeinigt haben, sieht vor, dass die Nachweispflicht für Dichtheitsprüfungen für private Haushalte außerhalb von Wasserschutzgebieten und Industriegebieten entfällt, es sei denn, die Kommunen beschließen etwas anderes.
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Die rot-grüne Koalition in NRW hat sich nach Angaben der SPD auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren geeinigt. Für Wohnhäuser ausserhalb von Wasserschutzgebieten solle es keine Prüffristen mehr geben, teilte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Meesters, mit. In Schutzgebieten soll es bei den bestehenden Prüffristen bleiben. Bis Ende 2015 müssen demnach Abwasserleitungen von Wohnhäusern, die vor 1965 erbaut wurden, auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die gleiche Frist soll für industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen gelten, die vor 1990 errichtet wurden. Wenn die Prüfung eine einsturzgefährdete Abwasserleitung zum Vorschein bringt, muss das Rohr sofort saniert werden. Bei mittleren Schäden soll eine Sanierung innerhalb von zeht Jahren erfolgen. Geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden.

Joachim Kirchhof
Lünen, im Oktober 2012.

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