Das Haus fit machen ... und den Energiepass beantragen

Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss zum Gebäudeenergieausweis geeinigt. Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird zum 01. Januar 2008 der bedarfsorientierte Energiepass Pflicht. Bei größeren und neuen Gebäuden kann der Eigentümer dagegen zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energiepass frei wählen. Die Laufzeit beträgt jeweils zehn Jahre. Sollen Fördergelder beantragt werden, ist immer der bedarfsorientierte Energiepass vorzulegen.

Bedarfsorientierter Ausweis
Der bedarfsorientierte Ausweis liefert Informationen über die Effizienz der Heizung und die Wärmedämmung des Gebäudes. Er gibt aber auch konkrete Modernisierungshinweise zur Verbesserung der Effizienz.
So kann häufig bereits durch den Einbau eines energiesparenden Brennwertkessel für Öl oder Gas eine deutliche bessere Einstufung des Gebäudes erzielt werden.

Verbrauchsorienierter Ausweis (nur noch bis 31.12.2007)
Beim verbrauchsorienierten Energiepass wird nur der tatsächliche Energieverbrauch aufgezeigt.
Allerdings spielt bei dieser Betrachtung das Nutzerverhalten eine große Rolle:
Bauliche identische Gebäude stark differierende Verbräuche aufweisen, je nach dem Verhalten ihrer Bewohner
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Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Der Gebäude-Energieausweis wird vorerst nur bei Verkauf oder Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses benötigt .
Allerdings weiß niemand, was sich die Politik in nächster Zeit noch so alles einfallen läßt.
Es wäre vielleicht sinnvoll, so schnell wie möglich noch einen verbrauchsorientierten Energieausweis erstellen zu lassen, weil er bedeutend kostengünstiger ist.
(Für Häuser mit max. 4 Wohnungen nur bis Jahresende 2007 möglich, (s.o.).

Wer kann einen verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen?
Zum Beispiel:

Bezirksschornsteinfegermeister Wolfgang Werner •

Hinter den Zäunen 6 • 69234 Dielheim • Tel. 06222-73646 • FAX 06222-772793

In Zukunft evtl. auch andere Bezirksschornsteinfegermeister, z.B.

Andreas Beck • Dürerstrasse 1 • 69257 Wiesenbach
Tel. 06223/484599 • Fax 06223/484609 • Mobil: 0172/6231640 •
e-mail andreas.beck-wiesenbach@t-online.de

Ein kurze Anfrage lohnt sich immer. Nur nicht zu lange aufschieben!!!

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