Infos zum Versicherungsschutz

Versicherungsschutz
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RheinLand-Versicherung

Für Beratungen zu allen Versicherungstarifen steht Ihnen unser Versicherungsfachmann zur Verfügung

Herr Hans-Jürgen Dittrich
Brennerstr. 56
96052 Bamberg
Tel.: 0951/9 68 53 37
hans-juergen.dittrich(at)rheinland-versicherungen.de

Die Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum beinhaltet folgende Versicherungsleistungen:

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung (bis zu einer Bausumme von 750.000 €)

  • Spezialrechtsschutz für Haus- und Grundbesitz

  • Kostenlose Rechtsberatung über die Bezirksgeschäftsstellen u. Landesverband


Haus-und Grundstückshaftpflichtversicherung
Deckungssummen:
10 Millionen Euro für Personen und Sachschäden
60.000 Euro für Vermögensschäden

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn z.B. jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Diese leistet für Schäden die verursacht werden, durch die unzureichende Beachtung z.B.

  • der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)

  • der Instandhaltung herabfallende Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw.)

  • Heizöltanks bis zu 11.000 Liter Gesamtfassungsvermögen für das versicherte Grundstück

Die Mitgliedschaft beinhaltet Versicherungsschutz für jeweils:

  • ein Familienheim

  • ein Wochenendhaus oder eine Ferienwohnung

  • einen Schrebergarten

  • ein unbebautes Grundstück

(Versicherungsschutz nur für Objekte im Inland)

1. Das Familienheim
Kann bis zu 4 Wohnungen haben, wenn Sie das Anwesen selbst bewohnen oder bis zu 3 Wohnungen, wenn Sie das Anwesen nicht selbst bewohnen. Bei mehreren Eigentümern sind diese namentlich zu benennen.

2. Das Wochenendhaus oder Ferienwohnung
Muss sich im Inland befinden und von Ihnen oder Ihren Angehörigen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

3. Der Schrebergarten/ das unbebaute Grundstück (max. 2.500 qm)
Selbstgenutzter Garten, Bauerwartungsland für ein Familienheim muss im Inland gelegen sein.

Erklärung:
Garagen, Tiefgaragenplätze, Stellplätze, Garagenhöfe und dergleichen, die zum versicherten Objekt gehören und von dem dort wohnenden Eigentümer oder Mieter genutzt werden, sind kostenlos mitversichert.

Eigentumswohnung:
Besondere Vereinbarung für Eigentumswohnanlagen (WEG): Mit versichert sind Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 4 Wohnungen -keine gewerbliche Nutzung-, bei denen alle Wohnungseigentümer eine Mitgliedschaft für die jeweilige Eigentumswohnung haben.
Voraussetzung ist, dass die betreffende WEG nicht durch einen gewerblichen Verwalter vertreten wird. Bei Wohnungseigentum (Eigentumswohnanlage) gelten nur die gesetzlichen Haftungen aus dem sogenannten ,,Sondereigentum" gemäß, "Teilungserklärung" als mitversichert. Nicht versichert sind die Haftungen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Kleinstgewerbe:
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung tritt auch ein, wenn sich in einem-· versicherten Objekt ein "Kleinstgewerbebetrieb" befindet. Kleinstgewerbebetrieb ist z.B. Vermietung von Ferienwohnungen, Frühstückspensionen, Schreibdienste, Reparaturbetriebe.
Ein Jahresumsatz von 30.000 € wird nicht überschritten. Eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung liegt vor.

Tiere:
Versichert sind Sie auch als Hüter oder Halter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren (Vögel, Geflügel, Bienen, Katzen, Schafe) - nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Deckungssummen:
10 Millionen Euro für Personen und Sachschäden
60.000 Euro für Vermögensschäden

Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Bauherrenhaftpflicht, als Bauherr von Bauarbeiten
(Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch und Grabungsarbeiten) auf dem versicherten Anwesen bis zu einer Bausumme von 750.000 €.

Der Haftpflichtschaden muss einem Dritten (nicht am Bau beteiligten) entstehen. Diese Bauherrenhaftpflichtversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer Unfallversicherung für Bauhelfer.

Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
Versicherungssumme im Nachbarrecht: 2.000€
Versicherungssumme in allen anderen versicherten Fällen: 500.000€

Der Haus- und Wohnungs-Rechtschutz umfasst Leistungen bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten sowie bei Erschließungs- oder Anliegerabgaben im Klageverfahren, für jedes versicherte Objekt.
Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300,-€ je Rechtschutzfall.
Bei einer Mediation fällt keine Selbstbeteiligung an!
In nachbarrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Selbstbeteiligung 350,-€, wenn das Verfahren im außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen wird.
Bei gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 500,-€ je Rechtschutzfall.

Vor Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt muss durch den Landesverband Bayern e.V. eine Deckungszusage beantragt werden

ARAG-Leistungen

ARAG Merkblatt 2019.pdf (154.5 KB, PDF-Datei)

Was tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

  • Meldung des Schadens direkt an die Geschäftsstelle des Verband Wohneigentum, Landesverband Bayern e.V.

  • Übersendung eines Schadenformulars

  • Vollständig ausgefülltes Schadensformular an den Landesverband zurücksenden.


Sollten Sie dazu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Verbandes Wohneigentum, Landesverband Bayern e.V.

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