Soziale Wohnraumförderung

KfW-Bildarchiv/Foto: Thomas Klewar

45. Königsteiner Gespräch
2. Juli 2010

Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen. Die Teilnehmer des 45. Königsteiner Gesprächs des ifs - Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen diskutierten dazu am 29. April 2010 in Berlin unter dem Titel "Förderalismusreform – die neue Verantwortung der Bundesländer für die soziale Wohnraumförderung".


Historischer Tiefstand der Bautätigkeit in Deutschland.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung auf die Bundesländer sollte auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass sich der Wohnungsbedarf regional sehr unterschiedlich entwickelt. Den Ländern obliegt nun das Recht zur Gesetzgebung in diesem Bereich, aber auch die Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung. Selbst bei optimalen Rahmenbedingungen, die einen im Wesentlichen ausgeglichen Wohnungsmarkt sicherstellen, gibt es immer Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Zweck der sozialen Wohnraumförderung ist zum einen die Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten zum allgemeinen Wohnungsmarkt, zum anderen soll die Bildung selbstgenutzten Wohneigentums – vor allem für Haushalte mit Kindern – unterstützt werden.

FinanzhilfenDie Länder erhalten vom Bund für den Wegfall entsprechender Finanzhilfen bis einschließlich 2013 Ausgleichszahlungen für den Investitionszweck „Wohnungsbau“ in Höhe von 518,2 Millionen Euro jährlich. Ob und in welcher Höhe es danach mit der Finanzierung weitergeht, ist noch offen. Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass bis zur Mitte der Legislaturperiode entschieden wird, ob der Bund nach 2013 weiterhin zweckgebundene Mittel den Ländern zur Verfügung stellt.

Nachfrage oder Bedarf?Wenn die Medien von Wohnungsprognosen berichten – und die Schätzungen der Institute reichen von 140.000 bis 400.000 Neubau-Wohnungen im Jahr –, seien eigentlich Modellrechnungen gemeint, so die ifs-Kuratoriumsvorsitzende Gerda Hasselfeldt, MdB. Diese beruhen auf unterschiedlichen Annahmen und Erfahrungswerten der Vergangenheit, aus der die voraussichtliche Wohnungsnachfrage abgeleitet werde. Doch unabhängig von der Plausibilität der einzelnen Annahmen stehe fest: Wohnungsnachfrage sei etwas anderes als Wohnungsbedarf. Das gelte insbesondere auch für den Eigenheimbau. Nur weil jemand aktuell nicht bauen oder kaufen kann, bedeute das nicht, dass er nicht bauen oder kaufen will.

Wichtig sei zu beobachten, welche Wege seit 2006 in einzelnen Ländern beschritten worden sind, um den Herausforderungen des tatsächlichen Wohnungsbedarfs gerecht zu werden, und ob das ausreiche, betonte Hasselfeldt. Die Politik habe hier einen Gestaltungsauftrag. „Der Markt allein wird es nicht richten“, so Gerda Hasselfeldt.

Seit der Übertragung der Gesetzeszuständigkeit haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eigene Landes-Wohnraumförderungs- bzw. Wohnungsbindungsgesetze erlassen.

Beispiel Bayern
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht in der Föderalismusreform einen Übergang weitreichender Kompetenzen im Wohnungswesen auf die Länder. Der Freistaat Bayern habe die sich daraus ergebenden Chancen genutzt und am 1. Mai 2007 als erstes Bundesland ein eigenes Wohnraumförderungsgesetz in Kraft gesetzt. Daneben weist er auf die niedrigsten Fertigstellungszahlen in Bayern seit 1951 hin. Auch in Deutschland insgesamt befinde sich die Wohnungsbautätigkeit im Tief. Seit Jahren bliebe insbesondere in den Wachstumsregionen Deutschlands die Wohnungsbautätigkeit hinter dem Bedarf zurück. Der historische Tiefstand der Bautätigkeit sei eine der aktuell größten Herausforderungen für die Wohnungspolitik. Benötigt würden familiengerechte, energieeffiziente sowie altengerechte Wohnungen. Dies müsse stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Die Wahrnehmung der Dringlichkeit sei unterschiedlich. Deutlich spricht er sich dafür aus: so viele Mietwohnungsbau wie nötig, so viel Wohneigentum wie möglich – ein Motto, das sich der Verband Wohneigentum seit jeher auf die Fahne geschrieben hat.

Herrmann sieht nicht nur die Länder, sondern auch den Bund in der Pflicht. Er fordert, dass die im Koalitionsvertrag bis Mitte der Legislaturperiode terminierte Entscheidung über die Kompensationszahlungen des Bundes zugunsten der Wohnraumförderung getroffen werde. Auch nach 2013 müssten die Kompensationsmittel zweckgebunden für die Wohnraumförderung gewährt werden. Und mit dieser Forderung steht er nicht allein, sondern fand auch klare Zustimmung im Auditorium.

Verband WohneigentumDer Verband Wohneigentum, der traditionell an den Königsteiner Gesprächen teilnimmt, hat bei der sozialen Wohnraumförderung insbesondere die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums – vor allem für Familien mit Kindern – im Blick. Auch ihm ist es ein Anliegen, dass die Finanzierung gesichert wird und die Kompensationszahlungen des Bundes 2013 nicht auslaufen, sondern zweckgebundene Wohnraumförderung darüber hinaus gewährt werden.

ER

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