Information zur Änderung bei der Haus-und GrundstücksHaftspflichtVersicherung
Änderung ab 01.01.2011
Ab dem 01.01.2011 gilt für jeden Sach- und Vermögensschaden, bei der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung, der aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten resultiert, ein genereller Selbstbehalt in Höhe von
250,00 Euro
Die Verkehrssicherungspflichten beinhalten zum Beispiel bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwege, etc..
Die übrigen Versicherungsbedingungen bleiben von dieser Änderung unberührt.