Fragen zum Neubau Fashion Häuser

Die Eigentümer um das Fashion House herum befürchten den Wertverlust Ihrer Eigenheime.Bei einem Wertverlust von ca. 20 Prozent der heutigen Bodenrichtwerte von ca. 1000 betroffenen Grundstücken verlieren die Eigentümer insgesamt 50 Mio. nur an Grundstückswerten.

Lokaler sporadischer Starkregen von mehr als 120 l je m² bringen zunehmend unsere Kanäle schon heute an Ihre Belastungsgrenze.

Die Kosten für einen Tiefgarage-Parkplatz werden aller Voraussicht nach und vergleichbar mit anderen Lagen oft von Hotelgästen und Bewohner eingespart.

Die Häuser unser Siedlungen sind zu einem großen Teil aus den 1930er Jahren und wurden im 2. Weltkrieg erheblich beschädigt (siehe entsprechende Fotos FW-DUS). Sie sind damit bautechnisch sowie statisch nicht mit heutigen Gebäuden vergleichbar. Sehr oft haben Steine keine Bindung mehr über die Fugen sondern werden nur noch durch äußeren Putz in der Form gehalten.

Verkehrserschließung
Bisher hat die Verwaltung den Anwohnern für die Erschließung des Fashion House Geländes kein schlüssiges Verkehrskonzept vorgelegt.

berücksichtigt?

Die Signalregelungen laufen heute schon an der Belastungsgrenze, zusätzliche Verkehre können nicht abgewickelt werden und werden die Stausituationen zunehmend deutlich verstärken.

Hinzu kommt der allmorgendlich auf die Autobahn A44 zurückstauende Verkehr an der Ausfahrt Düsseldorf-Stockum.

Insgesamt ist von einer deutlichen Verkehrszunahme auf der Danziger Straße und den angrenzenden Straßen, Deikerstr. und Am Hain, auszugehen.

Lärm
Hier ist aufgrund der beabsichtigten Bebauung längs der Danziger Straße, von einer weiteren Lärmbelastung durch Reflektion zu Lasten der Anwohner ab der Ganghoferstraße auszugehen.

Luftbelastung
Höheres Verkehrsaufkommen bedeutet erhöhte Emissionen durch Abgase, insbesondere auf der Danziger Straße und damit zusätzlich erhöhte Immissionen für die Anwohner.

Angesichts der aktuellen Diskussionen um Treibhausgase und Feinstaub

Kosten
Die Deckung der Kosten für die Erschließung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Immissionsschutzanlagen, Kanäle, etc. wird nach dem Bundesbaugesetz und der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages geregelt.

Gutachten
Wir gehen davon aus, dass im Rahmen des Planungsverfahrens folgende Prüfungen vorgenommen werden. Wir bitten zu den jeweiligen Prüfungen um Informationen, wann und wie diese Prüfungsergebnisse den Anwohnern zur Verfügung stehen und ggf. erläutert werden?