§ 3 Mittelverwendung
(1) Die Mittel der SG dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
(2) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(1) Die Mittel der SG dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
(2) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.