§ 7 Aufgaben des Vorstandes

(1) Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen.

(2) Vorbereitung und Durchsetzung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

(3) Jährliche Rechenschaftslegung über die Arbeit des Vorstandes und der erreichten Ergebnisse zur Mitgliederversammlung.

(4) Bei Notwendigkeiten hat der Vorstand zwischenzeitlich Rechenschaft über die Geschäftstätigkeit abzulegen.

(5) Erarbeitung der Vorschläge für den jährlichen und mittelfristigen Finanzplan, Konzeption der kulturellen und materiellen Weiterentwicklung des Siedlerlebens innerhalb der SG.

(6) Vorprüfung und Entgegennahme des jährlichen Kassenberichtes.

(7) Vorlage eines Arbeitsplanes über die hauptsächlichsten Aktivitäten in der SG für das Folgejahr und der Verwendung finanzieller Mittel.

(8) Regelmäßige Durchführung von Vorstandssitzungen mit Anfertigung eines Protokolles.

(9) Zu den Vorstandssitzungen können entsprechend der Tagesordnung kompetente Personen oder Gäste als Berater für die Beschlußfassung hinzugezogen werden.

(10) Aufnahme von Mitgliedern, Berufungen von Mitgliedern des Vorstandes beim begründeten Ausscheiden bisheriger Vorstandsmitglieder.

(11) Ausschluß von Vorstandsmitgliedern bei Verstößen gegenüber des Statutes, Gesetze, Verordnungen und Beschlüssen mit einer 2/3 Mehrheit.

(12) Auszeichnungen und Ehrungen von verdienstvollen Mitgliedern.

(13) Berufung von Arbeitsgruppen, Fachausschüssen und dgl.

(14) Vorbereitung und Durchführung von Vorstandswahlen im 5Jahresrhythmus

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