Oberverwaltungsgericht verschärft Regeln für private Bauten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil erlassen, dass weitreichende Auswirkungen auch auf private Bauvorhaben haben wird, wenn dafür nötige Baumfällungen oder Rückschnitte von Büschen und Hecken in der Zeit vom 1. März bis 30. September nötig sind.
Wie aus einer Pressemitteilung des Bezirksamtes Reinickendorf vom 24.01.2014 hervorgeht, hat das OVG die bisherige Praxis, dass bei Bauvorhaben auch innerhalb der Schutzzone (1. März - 30. September) aus öffentlichen Interesse heraus nötige Baumfällungen oder Rückschnitte von Büschen und Hecken vorgenommen werden dürfen, gekippt.
Erläuterungen sowie Konsequenzen wurden von den Unteren Naturschutzbehörden in dem nachfolgenden Merkblatt zusammen gefasst.
Merkblatt des Bezirks Reinickendorf