Finanzielle Verpflichtungen

1. Beiträge

1.1. Gemeinschaftsfonds

Die Zahlungen zum Gemeinschaftsfonds sind vierteljährlich zum
15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. auf das Konto

Deutsche Bank
BLZ 100 700 24
Kto.-Nr.: 930960000
BIC: DEUTDEDBBER
IBAN: DE30 1007 0024 0930 9600 00


zu überweisen.

Zum Jahresanfang erhalten Sie hierzu eine Jahresleistungsabrechnung, aus der alle Zahlungsverpflichtungen sowie erbrachten Leistungen Ihrer Siedlerstelle ersichtlich sind.

1.2. Vereinsbeitrag

Der Vereinsbeitrag wird im Regelfall vierteljährlich direkt durch die Straßenvertrauensleute kassiert.

Änderungen der Beiträge
Eine eventuelle Änderung der Höhe dieser Beiträge wird in der jährlichen Mitgliederversammlung - zu der Sie jeweils eingeladen werden - beschlossen.

Verwendungszweck der Beiträge
Der Gemeinschaftsfonds deckt die laufenden Betriebskosten, Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Verwaltungskosten sowie Investitionen für die im Vereinseigentum stehenden Gemeinschaftsanlagen, Grundstücke und Einrichtungen (z.B. Straßen, Beleuchtungsanlagen, Schrankenanlage, Vereinshaus und der Geschäftsstelle sowie laufende Kosten für Strom, Stadtreinigung, Steuer, Betrieb der Entwässerungszentrale).

Der Vereinsbeitrag umfasst die Beiträge für Vereinsveranstaltungen, Repräsentationen, Präsente und Aufwandsentschädigungen für Büroarbeiten unseres Vereins sowie den (anteiligen) Jahresbeitrag an den Deutschen Siedlerbund.
Als Vereinsmitglied der "Siemens-Siedlung 3 am Hohenzollernkanal e.V." sind Sie Mitglied im Verband Haus- und Wohneigentum, Siedlerbund Berlin-Brandenburg e.V.
Zu den Leistungen des Verbandes: Leistungen des Verbandes Haus- und Wohneigentum für seine Mitglieder

2. Gemeinschaftsarbeit
Jede Siedlerstelle muss gemäß § 5 Abs. 6a/b unserer Satzung Gemeinschaftsarbeit leisten.
Anfang eines jeden Jahres werden die Termine durch die Straßenvertrauensleute bekannt gegeben und abgestimmt.
Die Höhe der zu leistenden Stunden bzw. die ersatzweise zu erbringenden EUR/Std. werden auf der Mitgliederversammlung festgelegt.

4. Wasserabrechnung
Die Aufwendungen für die Be- und Entwässerung werden jeder Siedlerstelle einmal jährlich getrennt zum Jahresende, mit dem jeweiligen Verbrauch zum 01.12. (Zählerablesung) eines jeden Jahres abgerechnet.
Es wird ein Vorschuss auf der Grundlage vergangener Verbräuche erhoben.

Siehe auch Durchführung der Wasserabrechnung

Die genauen Zahlungsbeträge sind der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.

Alle Zahlungen sind vierteljährlich jeweils zum 10.01., 10.04., 10.7., und 10.10. auf das Wassersonderkonto

Deutsche Bank
BLZ 100 700 24
Kto.-Nr.: 930 7000 00
BIC: DEUTDEDBBER
IBAN: DE43 1007 0024 0930 7000 00


zu überweisen.


Bei Übernahme Ihrer Siedlerstelle erkundigen Sie sich bitte bei unseren Kassierern über den Beginn Ihrer Zahlung bzw. bis wann Ihr Vorgänger gezahlt hat.

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