Siedlungsstraßenrichtlinien
Das Siedlungsstraßensystem gehört zu den Gemeinschaftsflächen unserer Siedlung und wird, da Privatbesitz, alleinig durch den Verein getragen.
Aufgrund der freien Zufahrt von der Bernauer Straße fällt die verkehrsrechtliche Regelung des Straßensystems jedoch in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde und es gelten daher die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)!
Die an den Straßen angebrachten Verkehrsschilder sind daher amtlich genehmigt und uneingeschränkt zu beachten!
Geschwindigkeitsbeschränkung
In unserer Siedlung gilt überall ein Tempolimit von 20 km/h!
Wer schneller als die erlaubten 20 km/h fährt, handelt besonders unseren jüngsten Verkehrsteilnehmern gegenüber verantwortungslos.
Parken
Das Parken gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten und den Stichstraßeneinmündungen ist gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 StVO verboten.
Weitere verkehrsrechtliche Beschränkungen wurden in einem Merkblatt zusammengefasst, was in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann.
Schnee- und Eisbeseitigung
Die Hauptstraße (Straße L und C) sowie die Nebenstraßen werden gemäß Mitgliederbeschluss in ihrer gesamten Breite durch eine Fremdfirma geräumt.
Das Aufbringen von Salz oder Salzgemischen ist gesetzlich verboten!
Randbereiche zu den Grundstücken
Die Randbereiche zwischen Straßenkante (Bordsteinkante) und dem jeweiligen Grundstückszaun sind so zu gestalten, dass der Ablauf von Tau- oder Regenwasser gewährleistet ist.
Bepflanzungen bzw. starker Unkrautbewuchs sind daher zu vermeiden.
Wasserschutzgebiet
Unsere Siedlung liegt im Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Tegel (Zone III B).
Das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen ist demnach grundsätzlich verboten (und zwar unabhängig vom Untergrund)!
Laut Gesetz ist "das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf unbefestigtem Untergrund ohne Sicherheitsvorkehrungen nach dem Stand der Technik" verboten.
Von daher sollte mindestens eine Ölwanne unter dem Motorblock aufgestellt werden.