Verwaltung
Der Verein verwaltet das Gemeinschaftseigentum laut notariellem "Vertrag über die Unterhaltung der Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen in der Siedlung HOKA III" aus dem Jahr 2005 selbst.
Dieser notarielle Vertrag existiert zwischen jedem Eigentümer eines Siedlungsgrundstückes und dem Verein und führte zu einer Reallasteintragung in Abt. II des Grundbuches eines jeweiligen Grundstücks.
Laut § 4 dieses Vertrages ist der jeweilige Eigentümer verpflichtet, die sich aus diesem Vertrag begründeten schuldrechtlichen Verpflichtungen seinen Rechtsnachfolgern aufzuerlegen und dem Verein im Veräußerungsfall Mitteilung durch Übersendung der Vertragsurkunde zu machen.
Der Verein hat zur rechtmäßigen Beurkundung durch einen Rechtsanwalt eine Vertragsklausel zur Sicherung dieser Ansprüche erstellen lassen, die in die jeweilige Verkaufsurkunde aufgenommen werden muss. Diese Vertragsklausel kann im Rahmen der Vorstandssprechstunden eingesehen und eine Ausfertigung erlangt werden.
Das Geschäftsjahr des Vereins geht vom 1.1. - 31.12. eines jeden Jahres.
Siehe auch Grundstückskauf / -verkauf