Auf was Sie beim Grundstücksverkauf bzw. -kauf achten müssen!
Der Verein verwaltet das Gemeinschaftseigentum laut notariellem "Vertrag über die Unterhaltung der Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen in der Siedlung HOKA III" aus dem Jahr 2005 selbst.
Dieser notarielle Vertrag existiert zwischen jedem Eigentümer eines Siedlungsgrundstückes und dem Verein und führte zu einer Reallasteintragung in Abt. II des Grundbuches eines jeweiligen Grundstücks.
Laut § 4 dieses Vertrages ist der jeweilige Eigentümer verpflichtet, die sich aus diesem Vertrag begründeten schuldrechtlichen Verpflichtungen seinen Rechtsnachfolgern aufzuerlegen und dem Verein im Veräußerungsfall Mitteilung durch Übersendung der Vertragsurkunde zu machen.
Dies bedeutet, dass zur Sicherung dieser Ansprüche in den Kaufvertrag eine entsprechende Vertragsklausel eingefügt werden muss!
Sie gilt als Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen Verein und Siedler und ist insbesondere Grundlage für die Beziehung von Frischwasser und die Abgabe von Brauchwasser (Be- und Entwässerung!!
Der Verein hat zur rechtmäßigen Beurkundung durch einen Rechtsanwalt diese Vertragsklausel erstellen lassen. Diese Vertragsklausel kann im Rahmen der Vorstandssprechstunden eingesehen und eine Ausfertigung erlangt werden.
Wer noch Grundbucheintragungen in der Abteilung II hat, sollte diese vor einem Verkauf löschen lassen. Wie es funktioniert finden Sie in folgendem Merkblatt:
Löschung von Eintragungen in der Abteilung II des Grundbuches. Die Anleitung wurde 2006 vom damaligen Vorstand erstellt und letztmalig 2012 überprüft. Sie bietet eine erste Orientierung, wie es gemacht wird. Der heutige Vorstand übernimmt keine Gewähr für die Aktualität.