Einbruch / Diebstahl Vorbeugung

Mit wieviel krimineller Energie wir aktuell konfrontiert werden zeigt Ihnen der Polizei Newsticker:

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Einbruch Diebstahl
Vorsicht vor Einbrechern   © Polizei
So können Sie sich in Zukunft besser schützen

Dass man sich vor Diebstahl und Einbruch schützen kann, zeigt die Erfahrung der Polizei: Über ein Drittel der Einbrüche bleibt im Versuch stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen. Aber auch durch richtiges Verhalten und aufmerksame Nachbarn werden Einbrüche verhindert.
Ratschläge, wie Sie sich und Ihr Eigentum wirkungsvoll schützen können, finden Sie in der Broschüre Ungebetene Gäste - Sicher wohnen - Einbruchschutz, die Sie online ansehen und downloaden können wenn Sie auf den folgenden Link klicken.

BR_ungebetene_gaeste.pdf (1.3 MB, PDF-Datei)

Broschüre Ungebetene Gäste - Sicher wohnen - Einbruchschutz

weitere Infos bietet die Webseite KEINBruch der Polizei.

Nutzen Sie den kostenlosen Service einer sicherungstechnischen Fachberatung in einer von bundesweit rund 300 Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, bevor Sie beschädigte Schlösser, Fenster oder Türen komplett ersetzen lassen. So vermeiden Sie unnötige oder unsinnige Anschaffungen, die möglicherweise nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermitteln. Weitere Informationen zu einbruchshemmenden Produkten.

Beugen Sie vor und führen Sie Ihre Wertgegenstände in einer Wertgegenstandsliste auf, die Sie mit folgendem Link

Wertgegenstandsliste.pdf (515.3 KB, PDF-Datei)

Die Liste zum Katalogisieren von Wertgegenständen, die bei Verlust der Polizei und der Versicherung hilfreich sind.

herunterladen und ausdrucken können. So kann im Falle eines Falles aufgefundenes Diebesgut besser zugeordnet werden.


So sichern Sie sich den Ersatz Ihrer Schäden
Für den Ersatz beschädigter oder entwendeter Sachen kommt möglicherweise Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung auf.
Verständigen Sie daher umgehend die Schadenabteilung. In der Regel werden Ihnen der Wert der entwendeten Gegenstände sowie der durch den Einbruch entstandene Sachschaden ersetzt. Voraussetzung hierfür ist bei den meisten Versicherungen, dass die Fenster während Ihrer Abwesenheit geschlossen und die Haustür zugesperrt waren.


Sollten Sie durch die Tat in eine materielle Notlage geraten sein, erhalten Sie in bestimmten Fällen auch von der Opferhilfeorganisation WEISSER RING finanzielle Unterstützung.Kontakt zum "Weißen Ring"

Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. Dies gilt auch für Vermögensschäden. Um Ihre Ansprüche als Opfer durchzusetzen, müssen Sie in der Regel eine Zivilklage grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko führen. Denn nur bei bestimmten Vertragsabschlüssen werden die finanziellen Aufwendungen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Im so genannten Adhäsionsverfahren kann das Gericht im Zuge des Strafverfahrens über Anspruch und Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheiden.

Nach dem Einbruch ist vor dem Einbruch
Wenn Sie nach einem Einbruch beschädigte Türen oder Fenster wieder in Stand setzen, denken Sie daran: Bei über einem Drittel der Fälle bleibt es nur beim Versuch - nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen. Nutzen Sie daher den kostenlosen Service einer sicherungstechnischen Beratung in einer von bundesweit rund 300 Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, bevor Sie beschädigte Schlösser, Fenster oder Türen komplett ersetzen lassen. So vermeiden Sie unnötige oder unsinnige Anschaffungen, die möglicherweise nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermitteln [Informationen zu einbruchhemmenden Produkten].

Hier sind Ihre Interessen als Opfer in guten Händen
In manchen Fällen ist es angebracht, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht. Bitte beachten Sie, dass in der Regel bereits das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig ist.( Kostenfreie Beratungsgespräche für unsere Mitglieder Donnerstags 17°° - 18°° Uhr in der Anwaltskanzlei Reimann - Spellerberg Tel.: 02389-7000 )

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. In finanziellen Notlagen haben Sie nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf eine kostenlose anwaltschaftliche Beratung (Auskunft erteilt Ihr zuständiges Amtsgericht Lünen,für Werne zuständig) unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch der WEISSE RING Kontakt zum "Weißen Ring" die finanziellen Aufwendungen.

Ihr Anwalt hat das Recht, bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft anwesend zu sein. Ebenso darf eine Vertrauensperson zugegen sein, wenn dadurch der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird.
Die Betreuung von Opfern gehört zu den Aufgaben der polizeilichen Prävention bzw. jedes Polizeibeamten (Opferschutz). In einigen Bundesländern stehen Ihnen bei der Polizei so genannte Opferschutzbeauftragte zur Seite. Informationen über die Aufgaben und Möglichkeiten dieser polizeilichen Ratgeber erhalten Sie über die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen.

So können Sie das Erlebte besser bewältigen ?
Umgang mit der Angst

Erfahrungen mit Opfern von Einbrüchen zeigen immer wieder, dass den Betroffenen neben dem materiellen Schaden vor allem Verunsicherung und Angst zu schaffen machen. Probleme, die sich manchmal ohne fremde Hilfe nicht mehr bewältigen lassen.
Gefühle der Verunsicherung ("Ich habe Angst, allein in der Wohnung zu bleiben") oder gar Selbstvorwürfe ("Wie konnte ausgerechnet mir so etwas passieren?") können die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig einschränken.

Scheuen Sie sich nicht, Personen zu Rate zu ziehen, denen Sie sich anvertrauen können und die Ihre Ängste verstehen.
Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebten leisten neben den Ihnen nahe stehenden Personen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifizierter Fachberatungsstellen oder sonstiger Hilfeeinrichtungen.

Ein erster Schritt kann ein Anruf unter Telefon: 02307/2611216 beim gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern (WEISSER RING) oder einer anderen Hilfeeinrichtung sein. Bei der Auswahl einer geeigneten Anlaufstelle ist Ihnen die Polizei gerne behilflich.

Folgende Broschüren helfen Ihnen bei der Prävention von Einbruch/Diebstahl Straftaten:

BR_ungebetene_gaeste.pdf (1.3 MB, PDF-Datei)

Broschüre Ungebetene Gäste - Sicher wohnen - Einbruchschutz

10_FB_Ungebetene_Gaeste.pdf (387.7 KB, PDF-Datei)

Flyer Ungebetene Gäste

FB_KFZ-Diebstahl.pdf (1.4 MB, PDF-Datei)

Flyer KFZ Diebstahl

23_FB_Taschendiebstahl.pdf (1.4 MB, PDF-Datei)

Flyer Taschendiebstahl

58_IB_Diebstahl_KfZ.pdf (33.9 KB, PDF-Datei)

Infoblatt Diebstahl KFZ

Wertgegenstandsliste.pdf (515.3 KB, PDF-Datei)

Die Liste zum Katalogisieren von Wertgegenständen, die bei Verlust der Polizei und der Versicherung hilfreich sind.

Zum Schluss noch zwei wichtige Links und Kontaktdaten zur Polizei:

Die Webseite der Polizei, die vielfältige wichtige Infos bietet

Anmeldung zum Newsletter der Polizei mit neuesten Infos,Tipps und Anregungen

Für die Mitglieder im Bereich des Kreisverbandes Süd-Münsterland ist zuständig:

1. Der Landrat als Kreispolizeibehörde Unna
Kriminalprävention / Opferschutz
Am Bahnhof 12
59174 Kamen
Nordrhein-Westfalen
Telefon: (0 23 07) 9 21-44 12 und 44 00
Telefax: (0 23 07) 9 21-44 99

2. Polizeipräsidium Hamm
Kriminalkommissariat 5 / Prävention
Hohe Str. 80
59065 Hamm
Telefon: (02381) 916-3500
Telefax: (02381) 916-3599

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