GEMA

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Konditionen für Veranstaltungen der Untergliederungen im Verband Wohneigentum Nordrhein Westfalen e.V.
Kreisverbände und Siedlergemeinschaften müssen Veranstaltungen, wie z.B. Siederfeste o.ä., bei der GEMA anmelden.
Hierunter fallen Aufführungen mit persönlichen Darbietungen von Musik, unabhängig davon, ob sie durch Berufs- oder Laienmusiker durchgeführt werden, Vorführungen an Hand von Projektionen beweglicher Bilder (Film) oder Standbildern (Diaschau) auf eine Leinwand, Wiedergabe d.h. das Abspielen vorbestehender Ton- oder Bildtonträger sowie die Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendung.


Anmeldungen sollten rechtzeitig bei der GEMA eingereicht werden.

GEMA
Postfach 10 13 43
44013 Dortmund
Tel. 0231/577010
Fax 0231/57701120

Die Kreisverbände und Siedlergemeinschaften erhalten auf die Vergütungssätze der GEMA (U-VK) 20 Prozent Sonderrabatt.

Wichtig:
Die GEMA macht uns aufmerksam, dass auch private, größere Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern usw.), die nicht im eigenen Haus bzw. auf dem eigenen Grundstück stattfinden, angemeldet werden müssen.

Falls eine der o.g. Veranstaltungen nicht angemeldet wurde, wird z.Zt. bei Bekanntwerden des Verstoßes die doppelte Gebühr erhoben.


Hinweis für unsere Mitglieder in eigener Sache!!!


Neue Tarifstruktur für den Veranstaltungsbereich – GEMA Gebühren für Siedlerfeste

Es besteht für die uns angeschlossenen Siedlergemeinschaften die Pflicht der Anmeldung eines Siedlerfestes bei der GEMA ,falls vor Ort Musik oder sonstige Medienpräsentationen stattfinden.


Wichtig !!! Ab dem 01.01.2013 gelten neue Tarife
Dieses neuen Tarife können hier eingesehen werden:
(Dazu bitte auf das GEMA Logo klicken)


Copyright GEMA
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