Gartenarbeit

Phänologischer Gartenkalender Phäno3

Unser Kalender teilt das Jahr in vier Jahreszeiten ein. Wobei die Anfangspunkte einer jeden Jahreszeit auf den Tag genau definiert sind. Diese Punkte werden durch den Standort der Sonne auf der Ekliptik (scheinbare Bahn der Sonne und Planeten am Himmel) festgelegt. So beginnt z.B. der Frühling, wenn die Sonne auf ihrer Bahn den Himmels-Äquator kreuzt.

Infos rund um Abfall und Biotonne

Bürger sind verpflichtet, den eigenen Biomüll über die Biotonne zu entsorgen. Der Gesetzgeber will mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Grundlage schaffen, um die Entstehung von Abfall zu minimieren und die Verwertung von Altprodukten voranzutreiben.

Unkrautbekämpfung

Wildkräuter wachsen nicht nur in den Gartenbeeten gut. Auch auf gepflasterten Flächen, Wegen und Einfahrten machen sie sich breit. Zum Leidwesen der Gartenbesitzer dürfen dort aber keine Herbizide (Unkrautvernichter) eingesetzt werden.

Rasen

Neben dem regelmäßigen Schnitt ist die Düngung die wichtigste Maßnahme bei der Rasenpflege. Die regelmäßige Düngung sorgt für wuchskräftige Gräser, die sich erfolgreich gegen Moos und Wildkräuter durchsetzen können.

Nützlinge

Nützlinge im Garten fördern im Garten Artenvielfalt an Nützlinge zu fördern.
Diese kann jedoch nur entstehen wenn auf Pestizide verzichtet wird.






Gartenberatung

Gebührenermäßigung Wuppertal
Das bereit gestellte Restabfallbehältervolumen
kann wie folgt reduziert werden:

25 Prozent = 22,5 l pro Person und Woche

50 Prozent = 15,0 l pro Person und Woche

(Anträge sind vom Eigentümer bei der AWG zu stellen, siehe unter Downloads/Links).

Ausnahme: Bei einem vermieteten Einfamilienhaus kann auch der bevollmächtigte Mieter/Pächter den Antrag stellen.

Zusätzlich kann ein Eigenkompostiererabschlag gewährt werden. Im Vergleich zur 50 prozentigen Reduzierung beträgt die Ermäßigung zz. pro Person 6,53 EUR/Jahr.

Voraussetzung für die Gewährung eines entsprechenden Abschlags ist, dass zum Einen der Restabfall um 50 prozent auf 15 l pro Person und Woche reduziert ist und zum Anderen die Möglichkeit des Kompostierens und Verwertens von Bioabfällen auf dem Grundstück gegeben ist.
Quelle Stadt Wuppertal
tab-infos

Phänologischer Gartenkalender Phäno3
Unser Kalender teilt das Jahr in vier Jahreszeiten ein. Wobei die Anfangspunkte einer jeden Jahreszeit auf den Tag genau definiert sind. Diese Punkte werden durch den Standort der Sonne auf der Ekliptik (scheinbare Bahn der Sonne und Planeten am Himmel) festgelegt. So beginnt z.B. der Frühling, wenn die Sonne auf ihrer Bahn den Himmels-Äquator kreuzt.

Da aber jedes Jahr einen anderen klimatischen Verlauf hat, findet der Frühling in der Natur nicht unbedingt zu diesem Termin statt. So ist zu beobachten, dass Frühlingsblüher zum Zeitpunkt des kalendarischen Frühlings bereits verblüht sind oder gerade erst mit der Blüte beginnen. Aus diesen Beobachtungen ist der Phänologische Kalender entstanden. Dieser Kalender hat statt vier, zehn Jahreszeiten, die sich am Entwicklungsstadium der Vegetation erkennen lassen. Jeder phänologischen Jahreszeit sind entsprechende Zeigerpflanzen zugeordnet.

So beginnt zum Beispiel der Vorfrühling mit der Haselnuss-Blüte. Diese tritt von Jahr zu Jahr, aber auch von Region zu Region zu unterschiedlichen Terminen auf. Beobachter des Deutschen Wetterdienstes halten die Eintrittszeiten der einzelnen Vegetationsstadien in den verschiedenen Regionen fest. Aus diesen Daten lassen sich langfristig unter anderem Rückschlüsse auf die Klima-Entwicklung ziehen.

Orientiert man sich als Gartenbesitzer am Phänologischen Kalender, können günstige Termine für die Durchführung von Gartenarbeiten ermittelt werden:

Vorfrühling: Haselnussblüte, Schneeglöckchenblüte.
Gartenarbeiten: Obstbaumschnitt, erste Aussaat (z.B. im Wintergarten oder auf der Fensterbank), evtl. Kalkung des Bodens, Kompost umsetzen.
Erstfrühling: Forsythienblüte; Blattentfaltung bei der Stachelbeere.
Gartenarbeiten: Rückschnitt sommerblühender Gehölze (z.B. Rosen, Sommerflieder); erste Aussaaten ins Frühbeet; Bodenbearbeitung; Ausbringung von Kompost; Beginn der Schneckenbekämpfung.
Vollfrühling: Apfelblüte; Blattentfaltung der Stieleiche.
Gartenarbeiten: Aussaaten ins Freiland; Pflanzen von Stauden; Beginn der Rasenpflege (Vertikutieren, Düngen); vorbeugende Pilz-und Schädlingsbekämpfung; Rasen-Aussaat.
Frühsommer: Blüte des Schwarzen Holunder; Robinienblüte.
Gartenarbeiten: Auslichten frühblühender Gehölze; Bewässerung nach Bedarf.
Hochsommer: Blüte der Sommer-Linde; Reife roter Johannisbeeren.
Gartenarbeiten: Mechanischer Pflanzenschutz; Ernte von Beerenfrüchten; Bewässerung nach Bedarf.
Spätsommer: Fruchtreife Apfel (frühe Sorten); Fruchtreife Ebereschenbeeren.
Gartenarbeiten: Staudenrückschnitt nach Bedarf; Aussaat von Gründüngung auf abgeernteten Flächen.
Frühherbst: Fruchtreife Schwarzer Holunder; Fruchtreife Kornelkirsche.
Gartenarbeiten: Pflanzung von Blumenzwiebeln; Staudenrückschnitt nach Bedarf; Pflanzung und Teilung von Stauden.
Vollherbst: Fruchtreife von Stiel-Eiche; Fruchtreife Rosskastanie.
Gartenarbeiten: Ernte von Kernobst und Walnuss.
Spätherbst: Blattverfärbung Stiel-Eiche; Blattfall Eberesche.
Gartenarbeiten: Laub von Rasenflächen harken; Einräumen frostempfindlicher Pflanzen; Stammpflege bei Obstbäumen; Kompost aufsetzen; Winterfütterung der Vögel.
Winter: Blattfall Stiel-Eiche; Nadelfall Europäische Lärche.
Gartenarbeiten: Gartenlektüre, neue Ideen und Pläne für das neue Gartenjahr entwickeln; Nisthöhlen und Nisthilfen für Vögel und Insekten bauen.
Weitere Informationen auf
http://www.gartenberatung..._presse/.htm

Kompostiert
Kompost ist der älteste und natürlichste Dünger und Bodenverbesserer, den wir kennen. Er wird aus organischen Reststoffen des Haushaltes und des Gartens hergestellt. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesunderhaltung des Bodens und zur Ernährung der Pflanzen. Jeder Gartenbesitzer sollte kompostieren. Der Kompost stellt Wiederverwertung organischer Abfallstoffe dar. Ein gut gelungener Kompost ist das beste Düngemittel für den Boden, die Bodenorganismen und Pflanzen. Allerdings will auch kompostieren gelernt sein.

1. Wann ist es verboten, Hecken und Gebüsch zu schneiden. Kann der Zeitraum verlängert werden?
In der Zeit vom 1.März bis 30. September (Sperrfrist) ist es verboten (www.buzer.de/gesetz/8972/a163239.htm), Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Eine Verkürzung der Sperrfrist bzw. Verlängerung des Schnittzeitraumes sieht das Gesetz nicht vor. Im Einzelfall kann beim Ressort Umweltschutz eine Befreiung von dem Verbot beantragt werden.

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