Was ist im Schadensfall zu tun?

Der Versicherte (= Mitglied)

1.

meldet den Rechtsschutzfall zunächst unverzüglich dem
Verband Wohneigentum NRW e.V., Himpendahlweg 2, 44141
Dortmund, Telefon: 0231/94 11 38 - 0, Fax 0231/94 11 38 99,
e-mail info@verband-wohneigentum.info. unter Verwendung des
Schadensformulars . Diese gibt den Rechtsschutzfall nach
Prüfung an die D.A.S. Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
weiter.

2.

beauftragt nach Information durch den Verband den
Rechtsanwalt seiner Wahl. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
verweisen wir auf die erforderliche Güteberatung durch die
Vertragskanzleien. Er informiert den jeweiligen Anwalt
vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage, gibt ihm
die Beweismittel an, erteilt die erforderlichen Auskünfte
und beschafft die notwendigen Unterlagen,

3.

gibt dem Versicherer
auf Verlangen Auskunft über den Stand der Angelegenheiten,

4.

stimmt vor Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln
diese mit dem Versicherer ab (auch durch Anwalt möglich),

5.

vermeidet alles, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder
eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite
verursachen könnte.

http://www.verband-wohnei...densfall.htm

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