Pflanzenschutz

Verband Wohneigentum
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Der Pflanzenschutz kann nicht nur als Bekämpfung von Schädlingen oder Schaderregern verstanden werden. Sinnvoll ist Pflanzenschutz nur dann, wenn durch ineinander greifende Maßnahmen ein integrierter Pflanzenschutz erreicht wird. Dieser ist im § 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) definiert.

Beim integrierten Pflanzenschutz werden verschiedene Verfahren in einer bestimmten Rangfolge miteinander kombiniert. Im Vordergrund steht die Förderung der Pflanzengesundheit durch allgemeine Maßnahmen (z.B. richtige Standort- und Sortenwahl), die dann kombiniert werden mit Schutz, Förderung und dem direkten Einsatz von Nützlingen, biologischen Mitteln (z.B. Pflanzenstärkungsmitteln), biotechnischen Verfahren (z.B. Leimtafeln, Pheromone), mechanischen Maßnahmen (z.B. Absammeln) und letztendlich auch dem chemischen Pflanzenschutz. Auf den chemischen Pflanzenschutz kann im Privatgarten am ehesten verzichtet werden, da im Garten keine Monokulturen wie in Land-wirtschaft und Erwerbsgartenbau anzutreffen sind und ein Schädlingsbefall nicht den Aufwand einer chemischen Bekämpfung rechtfertigt. Viel sinnvoller ist es ganzheitlich zu gärtnern und die naturgemäßen Methoden konsequent anzuwenden.

Das bedeutet für den Gartenfreund konkret:

  • auf standortgerechte Pflanzenauswahl achten

  • Standortoptimierung durch Verbesserung des Kleinklimas (dichte Hecken, schattenwerfende Gehölze u.ä. vermeiden)

  • Anbau resistenter oder toleranter Sorten

  • Hygiene in der Jungpflanzenanzucht (saubere Gefäße, Werkzeuge; keimfreie Erden)

  • nur gesundes Pflanz- und Saatgut verwenden

  • optimale Bodenvorbereitung und Bodenpflege

  • harmonische, dem Bedarf der Pflanzen angepasste Düngung

  • in der Fruchtfolge den Fruchtwechsel beachten

  • Monokulturen vermeiden, Mischkulturen bevorzugen

  • absammeln einzelner Schädlinge oder Eigelege

  • entfernen befallener Blätter, Triebe, Knospen oder Früchte

  • Einsatz von Gelb-, Blautafeln, Leimringen, Wellpappgürtel, Pheromonfallen

  • Nützlingsförderung (Nisthilfen für Insekten und Vögel, Reisig- oder Totholzhaufen, Herbstlaub liegen lassen u.s.w.)

  • Nützlingseinsatz

Quelle: Verband Wohneigentum_www.gartenberatung.de/pflanzenschutz/

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