Abfallgebührsätze 2017 für Wuppertal

KURZBESCHREIBUNG
Das Steueramt berechnet die Abfallgebühren aufgrund der im Haus gemeldeten Personen und eventuell beantragter Ermäßigungen.

BESCHREIBUNG
Für die Entsorgung des Hausmülls erhebt die Stadt Wuppertal Abfallgebühren. Die Entsorgung von Gewerbemüll wird direkt mit Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal (AWG) abgerechnet.

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Anschluss eines Grundstücks an die städt. Abfallentsorgung folgt. Sie endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Anschluss- und Benutzungspflicht entfällt.

Wer ist gebührenpflichtig ?

Gebührenpflichtig für die Hausabfallentsorgung sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer/innen der angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechnung seitens der Stadt mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.

Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der neue Eigentümer/die neue Eigentümerin gebührenpflichtig. Als Tag des Eigentumswechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.

Berechnungsgrundlage

Die Gebühr bemisst sich nach der Zahl der gemeldeten Bewohner eines Grundstücks. Das normale bereit gestellte Restabfallvolumen beträgt 30 l je Person und wöchentlicher Abfuhr.

Gebührenermäßigung

Das bereit gestellte Restabfallbehältervolumen kann wie folgt reduziert werden:

25
50
tab-links.

Ausnahme: Bei einem vermieteten Einfamilienhaus kann auch der bevollmächtigte Mieter/Pächter den Antrag stellen.

Zusätzlich kann ein Eigenkompostiererabschlag gewährt werden. Im Vergleich zur 50
Voraussetzung für die Gewährung eines entsprechenden Abschlags ist, dass zum Einen der Restabfall um 50

Veranlagung und Berechnungsgrundlagen

Der Veranlagung wird die Anzahl der Personen, die zu Beginn des Veranlagungszeitraumes als Bewohner des Grundstücks beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind, zu Grunde gelegt.

Die Meldedaten werden automatisiert alle drei Monate vom Steueramt mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen. Veränderungen werden automatisch vom Beginn des auf die gemeldete Veränderung folgenden Quartals in einem geänderten Grundabgabenbescheid berücksichtigt.

Erfolgt ein Auszug oder eine Ummeldung während des Quartals, erfolgt die Berichtigung der Gebührenveranlagung automatisch zum nächsten Quartal. Sollten Personen ausziehen und sich verspätet um/abmelden erfolgt die Berichtigung erst im Folgequartal. Teilt der Hauseigentümer aufgrund eines aktuellen Bescheides eine Veränderung der Personenzahl mit, wird die Gebührenveranlagung für das laufende Quartal berichtigt.

Befreiung

Gemeldete Personen bleiben auf Antrag bei der Veranlagung unberücksichtigt, sofern sie länger als zwei Monate in einer anderen Gemeinde eine weitere Wohnung haben und diese überwiegend benutzen oder wegen Leistung von Wehr- oder Zivildienst oder aus ähnlichen Gründen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und insoweit der Meldepflicht nicht unterliegen. Die Befreiung wird für den Zeitraum Ihres Aufenthalts außerhalb der Stadt Wuppertal gewährt.

Eine etwaige Befreiung wird bis zum Ende des Kalenderjahres befristet und muss jährlich, bis Ende Oktober, vom Eigentümer oder Verwalter erneut beantragt werden.

Bei Hauptwohnsitz in Wuppertal sind die den Antrag begründenden Tatsachen beim Steueramt nachzuweisen. Dies kann durch Vorlage einer Studienbescheinigung, Mietvertrag oder ähnliches erfolgen. Der Antrag ist persönlich oder schriftlich vom Eigentümer oder Verwalter zu stellen.

Befindet sich in Wuppertal der Nebenwohnsitz, ist der Antrag ohne Nachweise auch telefonisch ausreichend.

Gebührensätze 2017

keine Reduzierung 30,0 Liter-Restabfall 94,71 EUR
25
50
30,0 Liter Zusatzbehältervolumen 94,71 EUR
50
Müllsäcke kosten im Einzelverkauf bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) 1,53 EUR/Stück

KONTAKT
Telefon 0202 563- 9001
Telefon 0202 563- 5595
Telefax 0202 563- 8034

F-Verlustanzeige.pdf (617.5 KB, PDF-Datei)
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Quelle Stadt Wuppertal Stadt Wuppertal

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