Wird die Grundsteuer korrekt berechnet?

Grunsteuerberechnung
© Verband
Musterschreiben zum Widerspruch
Grundsteuerberechnung
Richter zweifeln, ob die Berechnungsgrundlage noch zeitgemäß ist.

Aktuell diskutieren die Richter am Bundesverfassungsgericht, ob die seit Jahrzenten geltende Berechnungsgrundlage der Grundsteuer verändert werden muss. Ein Musterschreiben hilft, einen Widerspruch gegen die diesjährige Grundsteuer zu verfassen.

Die Grundsteuer ist eine jährliche Ausgabe für den Hausbesitzer. Derzeit wird vor dem Bundesverfassungsgericht darüber entschieden, ob die Berechnungsgrundlage veraltet wird. Seit 1964 wurde diese nicht mehr angepasst. Mehrere Richter bezweifeln, dass die Belastungen für den Bürger rechtens abgerechnet werden. Mit einer Entscheidung ist in den kommenden Monaten zu rechnen.


Nutzen Sie unser Musterschreiben für Ihren Widerspruch.


Widerruf innerhalb von vier Wochen einreichen

Vorsorglich kann gegen den diesjährigen Grundsteuerbescheid Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss innerhalb von 4 Wochen ab Eingang des Grundsteuerbescheides erfolgen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundsteuer vorläufig in der geforderten Höhe zu entrichten ist. Bei erfolgreichem Ausgang der Entscheidung entsteht ein Erstattungsanspruch für den Bürger.

Quelle: Verband-Wohneigentum

Nur 33,- Euro Jahresbeitrag

bei der Leistung der Siedlergemeinschaft Lüntenbeck e.V. im Verband Wohneigentum

Der Jahresbeitrag:
der Siedlergemeinschaft Lüntenbeck im Verband Wohneigentum
beträgt für ein Gebäude.
33,00 Euro

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