Viele Immobilienkredit-Verträge sind fehlerhaft

Derzeit wird das Thema fehlerhafte Immobilienkredite intensiv in den Medien diskutiert. Wer seinen Kredit widerruft, kann unter Umständen sehr viel Geld sparen. Doch was genau ist passiert: Die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen überprüften etwa 10.000 Immobilienkreditverträge. Dabei stellte sich heraus, dass rund 80 Prozent der seit November 2002 abgeschlossenen Verträge, Mängel in den Widerrufsbelehrungen enthalten. Teilweise wählten Banken und Sparkassen in ihren Verträgen Formulierungen, die bereits von mehreren Gerichten, so auch dem Bundesgerichtshof, für ungültig erklärt wurden.

Eine individuelle Prüfung ist unumgänglich
Für viele Kreditnehmer bedeutet dies nun, dass sie schon vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit aus dem Vertrag aussteigen und mit der Bank bessere Konditionen vereinbaren können. Wenn sich die Zinslast durch das derzeit historische Zinstief halbieren lässt, zahlt sich dies natürlich sofort in Cent und Euro aus. Wichtig ist in dem Zusammenhang die richterliche Feststellung, dass das Widerrufsrecht nicht verjährt.
Ob ein Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsklausel enthält und ob sich ein Widerruf beispielsweise auch bei Kreditverträgen mit nur noch kurzer Restlaufzeit lohnt, muss individuell geprüft werden.

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