Musterklage gegen Stadt Lünen erfolgreich

Der Verband Wohneigentum war in einer Musterklage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen das in der Stadt Lünen erhobene sogenannte „Nutzungsentgelt“ erfolgreich. Zwei Mitglieder hatten mit Unterstützung des Verbandes geklagt. Dr. Andreas Strecker, Vertragsanwalt des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V., hat die Klagebegründung gegen die erlassenen Gebührenbescheide der städtischen Abwasser-Tochter SAL klar, deutlich und nachvollziehbar formuliert. Das Gericht hat sich der Argumentation voll angeschlossen und die Gebührenbescheide aufgehoben.

Diese Gerichtsentscheidung ist ein großer Erfolg des Verbandes Wohneigentum. Im anderen Falle hätte die Gerichtsentscheidung einen Domino-Effekt ausgelöst und nicht nur die Mitglieder unserer Siedlergemeinschaft sondern alle Lüner Bürger finanziell nicht unerheblich belastet. Der Vorstand des Kreisverbandes Lünen-Selm e.V. wurde in seiner Ablehnung zum sogenannten „Nutzungsentgelt“ voll bestätigt. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter zutreffend: Hier hat man voll zu Lasten der Bürger zugegriffen, um Haushaltslöcher zu stopfen.


Und so berichtete die Presse am 05.07.2012 (WAZ Lünen):

Nutzungsentgelt für Abwasserkanäle rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat drei Gebührenbescheide des Lüner Stadtbetriebs Abwasserbeseitigung Lünen für rechtswidrig erklärt, die auf dem in diesem Jahr eingeführten Nutzungsentgelt basieren, welches der Stadtbetrieb an die Stadt Lünen für die Kanäle in den städtischen Straßen zahlen muss.

Juristische Niederlage für die Stadt Lünen und den Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat drei Gebührenbescheide für unwirksam erklärt, denen auch die neue Nutzungsgebühr zu Grunde liegt, welche der SAL für seine Leitungen in den Straßen an die Stadt zahlen muss. Es ist davon auszugehen, dass der Eigenbetrieb nun alle Gebührenbescheide zurückziehen muss.
Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, jedoch hatte die Kammer in ihren mündlichen Erläuterungen erklärt, die Nutzungsgebühren, welche der Betrieb für die seit je her in den Straßen der Stadt liegenden Kanäle zahlen muss, seien weder betriebsnotwendig noch angemessen. Es sei ferner ein Wert angesetzt worden, der fachlich nicht begründet worden sei. Eine Berufung hat das Gericht allerdings zugelassen.

Gegen die Gebührenbescheide geklagt hatten zwei Mitglieder des Verbandes Wohneigentum und das Ehepaar Matthée.


Und so berichtete die Presse am 03.08.2012 (Ruhr-Nachrichten Lünen):

Stadt akzeptiert Niederlage

Die Stadt gibt sich geschlagen: Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum umstrittenen Nutzungsentgelt für Straßen soll keine Berufung eingelegt werden. Es fehlt (nur) noch der offizielle Beschluss.
Das zumindest schlägt der Vorstand des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen (SAL) dem Verwaltungsrat vor, der am 8. August in außerordentlicher Sitzung tagt.

Gebühren sinken

Folgt der Ausschuss dem Vorschlag, erhalten die Bürger über 1,9 Millionen Euro Abwassergebühren zurück – allerdings erst 2013. Denn die Summe, die SAL nach dem Gerichtsurteil unrechtmäßig kassierte, soll im Rahmen der Abwassergebühren-Veranlagung 2013 verrechnet werden. Heißt im Klartext: 2013 dürften die Gebühren wohl sinken.

Musterklage

Knapp eine Millionen Euro wollte die Stadt seit 2011 Jahr für Jahr von SAL kassieren, um Schäden auszugleichen, die angeblich durch die Abwasserkanäle am Straßennetz entstehen. SAL wiederum legte die Summe auf die Gebühren um.
Dagegen gab es Musterklagen, initiiert und unterstützt vom Verband für Wohneigentum.

Am 5. Juli hatte das Verwaltungsgericht dieses Konstrukt für nichtig erklärt. Nach dieser Niederlage hatte die Stadt zunächst offen gelassen, ob sie das zulässige Rechtsmittel der Berufung einlegt.

Viele Schwachpunkte

Eine von der Stadt eingeschaltete Anwaltskanzlei kam jetzt zu der Einschätzung, dass „die ausführlich und größtenteils überzeugend begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einem Berufungsverfahren voraussichtlich bestätigt werden würde, weil die Gebührenrechnung von SAL zu viele Schwachpunkte hat.“

Der Empfehlung, auf eine Berufung zu verzichten, dürfte sich der Werksausschuss wohl anschließen. Zumal u.a. schon der Verband für Wohneigentum heftig protestiert und eine Berufung als Verschwendung von Steuergeldern bezeichnet hatte.

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