Energieausweis: Steckbrief für Wohngebäude

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt die Erstellung von Energieausweisen zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden. Die Ausstellung eines Ausweises für Bestandsgebäude kann dabei auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen: auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes ("Bedarfsausweis") oder auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs der Bewohner ("Verbrauchsausweis").

Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nach der Energieeinsparverordnung nur Personen berechtigt, die bestimmte Qualifikationskriterien nachweisen können. Da es jedoch keine vollständige Liste der zugelassenen Aussteller gibt, gestaltet sich die Suche nach einem qualifizierten Aussteller oftmals schwierig.

Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Damit sollen potenzielle Käufer oder Mieter über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen, informiert werden. Ein Energieausweis muss allerdings nur dann vorgelegt werden, wenn das Objekt verkauft oder neu vermietet wird. Bestandsmieter haben kein Recht, den Ausweis zu sehen.

Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen. Der Ausweis erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, da der Energieverbrauch stark von der individuellen Verhaltensweise und von zukünftigen Witterungsverhältnissen abhängig ist. Diese Faktoren lassen sich nicht im Ausweis abbilden. Da der Ausweis zudem für das ganze Gebäude gilt, kann der Energieverbrauch einer einzelnen Wohnung merklich davon abweichen.

Die bisherigen Erfahrungen nach Einführung des Energieausweises zeigen leider, dass auf die Qualität ausgestellter Ausweise nicht immer Verlass ist.

Ist eine Modernisierung des Gebäudes geplant, kann ein Energieausweis auch gemeinsam mit einer Energiesparberatung ausgestellt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine energetische Gebäudeanalyse im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung". Dabei wird ein individuelles und anbieterunabhängiges Gebäude-Energiegutachten erstellt und mehrere mögliche Modernisierungsvarianten unter energetischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten miteinander verglichen.

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