Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Die aktuelle Fassung der EnEv vom 1. Juli 2009 schreibt Hausbesitzern vor, wieviel Energie neu gebaute Häuser und sanierte Altbauten maximal verbrauchen dürfen. 2012 sollen die Anforderungen nochmals verschärft werden. Angehenden Bauherren kann das Leben dadurch erheblich erschwert werden.

EnEV und EEWärmeG
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 hat es sich in ihrer novellierten Form zum Ziel gemacht, den Energiebedarf in Häusern um dreißig Prozent zu reduzieren. Der Grundgedanke dabei ist, die aufzuwendende Energie für den Bereich Heizung und Warmwasser zu drosseln. Mit der EnEV ist am 1. Januar 2009 außerdem das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten. Das EEWärmeG schreibt Bauherren vor, erneuerbare Energien einzusetzen. Wer heute ein Haus bauen möchte, muss sich also nach den aktuellen Vorschriften der EnEV 2009 richten.

Verschärfte Anforderungen ab 2012
Problematisch ist bei der EnEV, dass sich die Vorschriften innerhalb eines Jahres ändern können. Bereits jetzt steht fest, dass die energetischen Anforderungen ab 2012 nochmals um 30 Prozent verschärft werden. Das bedeutet, dass ein jetzt nach den aktuellen Vorschriften gebautes Haus mit Eintritt der EnEV 2012 schon nicht mehr den neuesten Standart erfüllt. Viele Bauherren fragen sich daher, nach welchen Vorschriften sie sich richten sollen.

Checkliste: Die wichtigsten Vorschriften der EnEV


Dachböden und Warmwasserleitungen noch 2011 dämmen
Heizungs- und Warmwasserleitungen, die durch unbeheizte Räume laufen, müssen gedämmt werden. Für Hausbesitzer sieht die aktuelle Energieeinsparverordnung vor, dass die oberste Geschossdecke oder das darüberliegende Dach sogar bis Ende des Jahres gedämmt werden muss.
Besitzer älterer Immobilien werden zur Wärmedämmung ihrer Dachböden unter Umständen auch dann herangezogen, wenn sie keine Sanierung geplant haben.
Wer eine Immobilie neu erwirbt, muss der Vorschrift auf jeden Fall bis Ende 2011 nachkommen. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind von der Vorschrift freigestellt, sofern sie das Haus bereits seit dem 1. Februar 2002 bewohnen.

Alte Nachtspeicherheizungen austauschen
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen, werden dazu verpflichtet, unwirtschaftliche Nachtspeicherheizungen abzuschaffen. Geräte, die mindestens dreißig Jahre alt sind, müssen bis zum 1. Januar 2020 durch ein effizienteres Heizsystem ausgetauscht werden. Nicht davon betroffen sind Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern.

Energieausweispflicht
Seit 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG), das besagt, dass in Neubauten regenerative Energie eingesetzt werden muss. Bauherren sind zum Besitz eines Energieausweises verpflichtet, der Aufschluss über den Energiebedarf eines Gebäudes gibt. Der Ausweis muss vorgelegt werden, wenn die Immobilie vermietet oder verkauft wird. Wer ein Gebäude bewohnt, das unter Denkmalschutz steht, benötigt keinen Energieausweis.

Heizkesselaustausch
Seit 1. Januar 2009 dürfen keine Heizkessel mehr betrieben werden, die vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden und mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen arbeiten (außer Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel).

Energetische Sanierung
Altbauten, deren Fassade, Fenster oder Dach modernisiert werden, unterliegen energetischen Vorschriften, die 30 Prozent strenger sind als noch bei der EnEV 2007. Wer ein Bauteil komplett saniert, muss sich an die Vorlagen der energetischen Sanierung halten. Wer weniger als zehn Prozent eines Bauteils austauscht, z.B. eins von insgesamt zehn Fenstern, muss sich nicht nach der EnEV richten.

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