Verbraucherrecht

Wucherpreis strafbar
Berechnet ein Schlüsselnotdienst für einen Einsatz in den Abendstunden mehr als das Fünffache des eigentlich für die Türöffnung notwendigen Aufwandes, muss er mit einer Strafe wegen Betrugs rechnen. Im vorliegenden Fall setzte der Schlüsseldienst einen neuen Zylinder ein, obwohl das Schloss der 30 Jahre alten Haustür mit einem Draht geöffnet werden konnte. Das Landgericht Bonn verurteilte den Dienstleister zu einer 4.500 Euro-Strafe, weil er statt der knapp 100 Euro teuren Öffnung mehr als 600 Euro für den Austausch des Schlosses berechnete (LG Bonn, 37 M 2/06).


Immobilienkauf
Auch bei offenkundigen Mängeln hat der Käufer einer Immobilie nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Zumindest dann nicht, wenn der Verkäufer nach seinem Kenntnisstand aufklärt. Im konkreten Fall war im Kaufvertrag ein Haftungsausschluss für Sachmängel vereinbart, mit der Einschränkung, dass diese vom Verkäufer nicht vorsätzlich oder arglistig verschwiegen werden. Die Klägerin hatte auf dieser Grundlage ein Haus erworben, bei dem im Keller Feuchtigkeitsflecken auftraten. Dies hatte der Verkäufer auch gar nicht verschwiegen, sondern der Käuferin plausibel erscheinende Vermutungen über die Ursache dargelegt. Nach dem Kauf erwies sich das Problem jedoch als wesentlich komplexer und kostspieliger zu beseitigen, weshalb die Käuferin auf Schadenersatz klagte. Der BGH entschied, dass seitens des Verkäufers zumindest kein „arglistiges Verschweigen“ vorliege. Die Frage, ob der Verkäufer vorsätzlich gehandelt hat, blieb allerdings offen, sodass für die Klägerin noch Hoffnung besteht, den Schaden ersetzt zu bekommen (Az: V ZR 18/11).


Untaugliche Wärmepumpe
Wenn eine Wärmepumpenanlage von vornherein untauglich für eine Immobilie war, dann muss sich der Käufer nicht auf irgendwelche Kompromisse einlassen und kann das ganze Geschäft rückgängig machen. Im konkreten Fall hatte sich ein Wohnungsbesitzer für rund 12.000 Euro eine solche Anlage einbauen lassen. Später war festgestellt worden, dass im Kellerraum der dafür erforderliche Luftaustausch gar nicht stattfinden konnte. Das Oberlandesgericht Hamm gewährte dem Käufer deswegen den so genannten großen Schadensersatz, das heisst eine komplette Rückzahlung des Kaufbetrages und des Werklohns gegen die Rückgabe der Anlage. Eventuelle Abschläge für die Nutzung der (ohnehin unzureichenden) Wärmepumpe wurden dabei nicht gemacht (Az: 21 U 21/02).


Nützliche Abfallcontainer
Das Sammelsystem der Wertstoffe hat bei den Bürgern eine große Akzeptnaz gefunden. Deshalb liegt es nahe, dass solche Container (in diesem Fall für Glasflaschen) „auch in der Nähe von Haushalten“ aufgestellt werden. Anwohner müssen den sich aus der Nutzung der Container ergebenden Lärm hinnehmen, zumal sich daraus „keine unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Belastungen“ ergeben. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies mit dieser Begründung die Klage eines genervten Hausbesitzers ab, der sich unter anderem darüber beschwert hatte, dass sich die Glasentsorger nicht immer an die vorgeschriebenen Zeiten hielten (Az: 8 A 10357/10).

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.