Straßenausbaubeiträge: Was wird berechnet?

Warum erhebt die Kommune Straßenausbaubeiträge?

Die Kommune kann Straßenausbaubeiträge erheben für:

  • den Bau zusätzlicher Einrichtungen an der Straße, z.B. Parkstreifen, Straßenbeleuchtung oder Anlage eines fehlenden Gehwegs

  • die Erneuerung einer Straße (komplett oder Teilbereich)

  • den Umbau bzw. die Verbesserung einer Straße, z.B. Vergrößerung des Durchmessers der Straßenkanäle, vergrößerter Regenwasserablauf, verbesserte Straßenbeleuchtung

Grundsätzlich muss sich ein objektiver Vorteil für die Anleger ergeben, z.B. muss ein neuer Gehweg die Fußgänger-Sicherheit erhöhen oder ein neuer Fahrbahnbelag die Pkw-Fahrgeräusche verringern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kommune Straßenausbaubeiträge erheben kann?

Folgende Voraussetzungen müssen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erfüllt sein:

1. Es muss sich um eine öffentliche Straße handeln. Zu einer "Straße" gehören nicht nur die Fahrbahn selbst, sondern auch Geh-, Rad- und Fußwege, Straßenbeleuchtung etc.

2. Die Straße muss Eigentum der Gemeinde und der Öffentlichkeit gewidmet sein.

3. Die Bauarbeiten müssen einer Erneuerung, Umbau oder Verbesserung dienen. Hier liegt der Unterschied zur erstmaligen Herstellung einer Straße, für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch gefordert werden dürfen.

Michael Dröge

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