Bausparfinanzierung
Die Bausparfinanzierung stellt sicherlich die komplexeste, obwohl sehr beliebte, Finanzierungsart dar und ist für den Laien nicht ganz einfach zu durchschauen. Die vielen Varianten und Besonderheiten dieser Finanzierungsform können hier nicht bis ins Detail behandelt werden. Das Wesentliche aber wollen wir für Sie beleuchten.
Bestandteile dieser Finanzierungsart sind zum einen ein Bausparvertrag (oder auch mehrere), zum anderen ein endfälliges Darlehen: Sie schließen einen Bausparvertrag ab, der sich nach dem Abschluss in drei Phasen gliedert - Sparphase, Zuteilungsphase und Darlehensphase. Diese Phasen gelten auch für bereits vorhandene Bausparverträge.
Parallel dazu schließen Sie ein endfälliges Darlehen ab (ein sogenanntes Vorschaltdarlehen) und vereinbaren, dass dieses Darlehen durch den Bausparvertrag abgelöst wird, sobald dieser zugeteilt wurde.
Für die Zuteilung des Bausparvertrages müssen drei Kriterien erfüllt sein:
Die Mindest-Anspardauer (gesetzlich geregelt 18 Monate), die Mindest-Ansparquote (tarifabhängig 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme) und die erforderliche Bewertungszahl (abhängig von der jeweiligen Bausparkasse).
Sind alle drei Zuteilungskriterien erfüllt, wird das Vorschaltdarlehen durch die volle Bausparsumme (100 Prozent) abgelöst. Die Bausparsumme setzt sich aus dem von Ihnen angesparten Eigenkapital (30 bis 50 Prozent) und dem Bauspardarlehen (70 bis 50 Prozent) zusammen.
Anschließend wird das Bauspardarlehen, das wie ein Annuitätendarlehen funktioniert (wir berichteten, FUG 3/15), verzinst und verhältnismäßig schnell getilgt (Tilgungsdauer je nach Tarif etwa 7 bis 15 Jahre). Beim Bauspardarlehen sind Sondertilgungen jederzeit möglich.
Besonderheiten des Bausparens
Für den Abschluss eines Bausparvertrages fällt eine Abschlussgebühr an (in der Regel mindestens ein Prozent der Bausparsumme).
Neben den aktuell sehr geringen Zinsen der Bausparkasse erhalten Sie vom Staat - sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden - auf einen begrenzten Teil Ihrer Sparleistungen die Wohnungsbauprämie. Letztlich können Sie einen Bausparvertrag auch als Riester-Vertrag (Wohn-Riester) nutzen, sofern Sie zum förderfähigen Personenkreis gehören.
Besonderheiten dieser Finanzierungsform
Die monatliche Belastung bei einer Bausparfinanzierung ist vergleichsweise hoch: Wollen Sie von den niedrigen Zinsen des Bauspardarlehens möglichst schnell profitieren, müssen Sie die Mindest-Ansparquote zügig erreichen. Dies funktioniert nur durch eine hohe Ansparrate. Die kurze Tilgungsdauer des Bauspardarlehens ist nur mit einer hohen Tilgung möglich und führt daher ebenfalls zu einer relativ hohen monatlichen Belastung.
Daneben können tarifliche Besonderheiten wie z. B. Teilzuteilungsvarianten oder auch das Hintereinanderschalten mehrerer Bausparverträge (das sogenannte Tandem- oder Tridem-Modell) zu noch größerer Unübersichtlichkeit führen.
Mit der Bewertungszahl kann die Bausparkasse die Dauer der Zuteilungsphase "steuern", also je nach eigener Kapitalstärke verkürzen oder verlängern. Wohn-Riestern kann finanziell eventuell vorteilhaft sein, sorgt aber sicher nicht für mehr Durchblick. Darüber hinaus birgt Wohn-Riester nach wie vor manche gesetzliche Hürden, sollte eine Eigenheimfinanzierung nicht planmäßig laufen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich für diese Finanzierungsart stets einen übersichtlichen Finanzierungsplan über alle Phasen erstellen. Sogenannte Konstant-Modelle (feste Vertragsbedingungen für die gesamte Finanzierungslaufzeit) können eine Möglichkeit sein, mehr Transparenz in dieses komplexe Modell zu bringen.
Auf einen Vergleich mit anderen Finanzierungsvarianten - vor allem mit einer Annuitätenfinanzierung - sollten Sie keinesfalls verzichten.
Helmut Weigt