Wo es beim Hausbau häufig hakt Studie zeigt die zehn häufigsten Mängel und Folgeschäden beim Hausbau

Langzeituntersuchungen ergeben, dass beim Bau von Ein- und Zweifamilienhausbau seit Jahren die immer gleichen Ausführungsmängel und Folgeschäden auftreten. Darauf macht eine aktuelle Kurzstudie von Bauherren-Schutzbund (BSB) und Institut für Bauforschung (IfB) aufmerksam.

Alte Tapete
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Eine Untersuchung, die auch Versicherungs-Haftpflichtschäden berücksichtigt, nennt zehn typische Mangelschwerpunkte beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, aus denen teure Folgeschäden erwachsen können. Oft liegen die Mängel in der Bauausführung, aber auch im Bereich von Planung, Koordination und Bauüberwachung.

Mängel meist Ausführungsfehler

Einen Anspruch auf Mangelbeseitigung haben Bauherren, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß ist und die Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Wer ganz sichergehen will, beauftragt eine professionelle Baubegleitung. Wichtig ist auch, vor dem Ende der Gewährleistungszeit einen Check durchzuführen; die letzte Chance, Mängel geltend zu machen.

Drei exemplarische Mängel

  • Eine fehlerhafte Kellerabdichtung macht sich in einem Neubau-Einfamilienhaus schnell durch Feuchteschäden an den Kelleraußenwänden bemerkbar. Farbabplatzungen, Feuchteflecken und Verfärbungen sind die Folge. Die Ursache liegt meist an einer nicht fachgerecht ausgeführten Bauwerksabdichtung. Nicht immer kann der Schaden partiell ausgebessert werden. Häufig müssen ganze Bauteile, die der Abdichtung dienen, komplett entfernt und neu aufgebracht werden. Die Kosten können je nach Gebäude schnell 25.000 Euro betragen. Liegt ein Ausführungsfehler vor, ist meist das Rohbau-Unternehmen verantwortlich. Eine Kontrolle der fachgerechten Ausführung und Übereinstimmung der Bauarbeiten mit den anerkannten Regeln der Technik kann den Schaden vermeiden.

  • Rissbildung im Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) ist oft in Eckbereichen über Fenster- und Türöffnungen zu erkennen. Ursache ist, dass die Dämmplatten mit Kreuzfugen und nicht fortlaufend im Verband mit senkrecht versetzten Stoßfugen an die Fassade geklebt wurden. Grundsätzlich sind Kreuzfugen weder in der Fläche noch an Gebäudeecken oder -öffnungen zulässig. Die Folge der nicht fachgerechten Ausführung sind Spannungs- und Kerbrisse. Sie nehmen ihren Ausgangspunkt in der Dämmebene und setzen sich bis an Bauteiloberfläche fort. Risse sind nicht nur ein optischer Mangel. Sie erhöhen auch das Risiko, dass Wasser hinter das System gelangen kann. Auch die Dämmwirkung ist beeinträchtigt. Wenn das WDVS Risse über die gesamte Fläche und durch den Querschnitt aufweist, kann es nicht repariert werden. Ein kompletter Austausch ist erforderlich. Bei mangelhafter Verarbeitung liegt der Schaden häufig beim Malerbetrieb. Die Schadenssumme beläuft sich im untersuchten Fall auf 35.000 Euro.

  • Feuchter Estrich: Ist der Estrich zum Zeitpunkt des Verlegens des Bodenbelags noch nicht komplett getrocknet, werden Feuchtigkeitsschäden über einen gewissen Zeitraum sichtbar. Nach einem halben Jahr können sich am Innenputz Verfärbungen und Feuchteränder abbilden. Bodenbeläge wie Massivholzdielen nehmen konkave Verformungen (Schüssellungen) an, es entstehen Schimmel an den Wänden und ein muffiger Geruch. Grund dafür ist, dass der Estrich noch nicht die erforderliche Belegreife hat, das heißt die Restfeuchte ist zu hoch. Durch den fortlaufenden Trocknungsvorgang werden der Bodenbelag und die angrenzenden Wände durchfeuchtet. Verhindert werden kann dies, indem die Restfeuchte mit einer Materialprobe geprüft wird. Die Verantwortung für den Schaden trägt der Parkettleger, der den Belag verlegt hat, ohne den Estrich zu prüfen. Die Schadensumme setzt sich zusammen aus dem Austausch des irreversibel verformten Bodenbelags und des verunreinigten Innenputzes sowie der technischen Gebäudetrocknung. Im untersuchten Fall waren hierfür 19.000 Euro fällig.

Die vollständige Studie finden Sie hier zum Download.

Quelle: BSB

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