STRABS-Bescheid Wie verhalte ich mich?

2021

Obwohl der Protest gegen die ungerechten Straßenausbaubeiträge weitere Kreise zieht, werden Menschen mit Wohneigentum in etlichen Bundesländern noch zur Kasse gebeten, wenn ihre Straße saniert wird. Was Sie konkret tun können, wenn der Bescheid ins Haus flattert, verrät Michael Dröge. Der Jurist ist stellvertretender Vorsitzender im Landesverband NRW.


Straßenbau
Einen fehlerfreien Bescheid zu erstellen ist schwierig. Deswegen muss da, wo mit Bescheiden gearbeitet wird, den Bürgern auch zum Widerspruch und zur Klage geraten werden.   © PantherMedia/blasbike

Mit welchen Kosten müssen Menschen mit einem Einfamilienhaus denn für den Straßenausbau rechnen?
Michael Dröge: Wir haben da eine ganz breite Spanne. Wird zum Beispiel in einer Straße nur die Beleuchtung erneuert, dann sind es manchmal nur Einzelkosten pro Grundstück von 300 bis 500 Euro. Wird aber die gesamte Straße erneuert, mit allen Kanälen, Straßenoberflächen, Gehwegen und Beleuchtung, dann können Kosten von 10.000 bis 20.000 Euro entstehen. Beträge von 100.000 Euro, wie sie manchmal durch die Presse geistern, sind schon Ausnahmen, wenn zum Beispiel ein größeres Grundstück allein auf einer Straßenseite liegt.

Was ist zu tun, wenn der Bescheid über Straßenausbau ins Haus flattert?
Dröge: Wenden Sie sich am besten sofort an die Geschäftsstelle Ihres Landesverbands oder an die Gemeinschaftsleiterin oder den Gemeinschaftsleiter. Wir in NRW beispielsweise versuchen dann, innerhalb der vier Wochen, bis zu denen die Widersprüche erhoben sein müssen, eine Info-Veranstaltung mit einem Mitglied des Vorstands auf die Beine zu stellen. Wir versuchen eine Perspektive zu geben: Wie geht das ganze Verfahren weiter? Wir möchten den Betroffenen so früh wie möglich zur Seite stehen, ihnen Informationen liefern, um mit mir oder den Vertragsanwälten den Widerspruch zu formulieren und ggf. Klage zu erheben.

Gemeinsam ist besser als einsam. Was ist noch wichtig für die Betroffenen?
Michael Dröge
Michael Dröge: Der Jurist ist stellvertretender Vorsitzender im Landesverband NRW.   © privat

Dröge: Begleiten Sie die Maßnahme von Anfang an. Nur so können Sie mögliche Fehlerquellen dokumentieren und später - soweit nötig und möglich - in einem gerichtlichen Verfahren prüfen lassen. Gut ist, wenn mehrere Mitglieder einer Gemeinschaft dabei sind, die später gegenseitig als Zeuge zur Verfügung stehen.

Was kann ich tun, um mögliche Form- oder Baufehler festzuhalten?
Dröge: Wenn die Sanierung umgesetzt wird, rate ich dazu, die Dokumentation auszuwerten: Gab es erkennbaren Mehraufwand durch Planungsfehler oder Ausführungsfehler des Unternehmens? Das wären alles Beträge, die man von der späteren Rechnung abziehen kann.

Was für Planungsfehler könnten das denn sein?
Dröge: Ich hatte einen Fall in einer Siedlung, in dem Bäume durch Betonpoller geschützt werden sollten, damit parkende Autos diese nicht beschädigen. Die Stadt hat damals geglaubt, dass die Bereiche zwischen den Bäumen vor der Sanierung nicht als Parkfläche genutzt wurden, weil es verboten war. Man konnte dann aber mit Fotos beweisen, dass die Flächen immer schon zum Parken genutzt worden waren und die Bäume dadurch nicht beschädigt wurden. Deswegen hat die Stadt dann im Nachhinein auf die Poller verzichtet. Das hat eine Ersparnis von über 150.000 Euro gebracht, die die Anwohner nicht zahlen mussten. Deswegen ist auch schon die Begleitung bei der Planung wichtig.

Kommunen haben die Verpflichtung, wirtschaftlich sinnvoll vorzugehen und ordnungsgemäße Bescheide zu erstellen. Doch dabei können Fehler geschehen, die die Kosten in die Höhe treiben.
Dröge: Ja, da ist eben der Knackpunkt: Wenn Sie eine 500 Meter lange Straße haben, dann gibt es bei so einer Maßnahme bestimmt fünf bis acht Aktenordner voll Abrechnungen und Nachträge. Da einen fehlerfreien Bescheid zu erstellen ist schwierig, das muss man den Kommunen zugestehen. Aber genau deswegen muss da, wo mit Bescheiden gearbeitet wird, den Bürgern und Bürgerinnen auch zum Widerspruch und zur Klage geraten werden.

Und: Kommunen müssen sich an die vorhandenen Regelungen im Ortsrecht halten. Auch hier können Fehler passieren.
Dröge: In fast allen Bundesländern werden Straßen in Kategorien eingeteilt. Die unterste Kategorie ist die Anliegerstraße - viele unserer Gemeinschaften leben in solchen Bereichen. Hier ist nur Wohnbebauung vorhanden und daher müssen Anwohner*innen dort oft am meisten bezahlen, weil man sagt: die Straße wird ausschließlich von ihnen genutzt. Aber dies stimmt nicht immer. Ich kenne zum Beispiel eine vermeintliche Anliegerstraße, in der auch viele Pendler aus dem Ruhrgebiet parken, wie die Kennzeichen der parkenden Autos verraten. In der Nähe gibt es eine Universitätsklinik, die viel zu wenig Parkplätze hat.

Und wie kann ein solcher Planungsfehler die Kosten für Anwohner minimieren?
Dröge: Wir vom Verband Wohneigentum haben das beispielsweise in einem Gerichtsverfahren angemerkt. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Auffassung vertreten, dass es dadurch keine Anliegerstraße mehr ist und die Straße wurde zwei Kategorien hochgestuft. Der kommunale Anteil hat sich dadurch mehr als verdoppelt: statt 20 waren wir dann bei 60 Prozent. Damit mussten alle Bescheide geändert werden, was natürlich eine satte Entlastung für die Anwohner zur Folge hatte.

Wo kann ich mich über die Baumaßnahme in meiner Straße informieren?
Dröge: In den meisten Ländern hält die Kommune die Abrechnungsunterlagen und Pläne der Straßensanierung beim zuständigen Tiefbauamt vor und man kann sich einen Termin geben lassen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Vielerorts veranstalten die Kommunen eine freiwillige Information der Anwohner.
In NRW ist ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept nunmehr verpflichtend vorgeschrieben, das eine Vorausschau für fünf Jahre ermöglicht. Eine Infoveranstaltung ist nun gesetzlich vorgeschrieben.

Was tun, wenn ich die Straßenausbaubeiträge nicht aufbringen kann?
Dröge: In NRW gibt es neu das "Recht auf Ratenzahlung". Hier können Bürger*innen unabhängig von der Bedürftigkeit die Ausbaubeiträge in Raten zahlen. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass aufgrund der Zinsregelungen die tatsächliche Zahlungslast nicht sicher zu kalkulieren ist. In anderen Ländern besteht die Möglichkeit, über eine Bedürftigkeitsprüfung zu beweisen, dass man die 15.000 Euro nicht als Block, sondern nur in Raten bezahlen kann. Das muss man bei der Gemeinde beantragen.

Doch Ratenzahlungen machen die Beiträge noch teurer. Was raten Sie?
Dröge: Ich empfehle, auf irgendeine Weise den Betrag aufzubringen. Vielleicht sogar, indem ich gemeinsam mit meinen Kindern einen Kredit aufnehme. Denn dann hat man in der Regel einen feststehenden, niedrigen Zinssatz, Stand heute. Wenn man stattdessen doch lieber in Raten zahlen möchte, rate ich dazu, die Laufzeit möglichst kurz zu halten, um die Kostengefahr durch den variablen Zinssatz möglichst gering zu halten. Gleiches gilt auch dann, wenn man einen Widerspruch einlegt - und die Klage eventuell hinterher. Sonst könnte ein damit erreichter Nachlass womöglich von der Zinslast aufgefressen werden und würde trotz Rückerstattung unterm Strich zu keiner Entlastung führen. Wenn ich während Widerspruch oder Klage gar nicht zahle, darf die Kommune nämlich Säumniszuschläge für die Dauer des Verfahrens berechnen.

Entstehen Kosten durch Widerspruch oder Klage?
Dröge: Ein Widerspruchverfahren kann man ggf. mit Unterstützung des LV ohne Begleitung eines Anwalts selbst führen. So würden keine Kosten entstehen. Anders bei einer Klage: Sofern eine passende Rechtsschutzversicherung existiert, kann diese in Anspruch genommen werden. In einigen Landesverbänden ist sie im Mitgliedsbeitrag für diese Klagen enthalten. In NRW zum Beispiel mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Was geschieht, wenn ich wirklich gar nicht zahlen kann?
Dröge: Ich zitiere den Oberbürgermeister der Stadt Weeze, der sagte, dass man sich bisher "mit jedem Bürger über die STRABS geeinigt hätte - und wenn es mit Erben war." Das bedeutet: Die Stadt Weeze hat im schlimmsten Fall, wenn jemand tatsächlich nicht zahlen konnte, sich eine Grundschuld in das Grundstück eintragen lassen. Und sobald der Erbfall eingetreten ist, geht die Stadt Weeze auf die Erben zu und verlangt das Geld. Ansonsten droht die Vollstreckung, dass das Haus versteigert wird und die Erben ein bisschen Geld übrigbehalten, aber nicht mehr das Haus.

Was kann ich dagegen tun, wenn ich in einem Bundesland lebe, in dem wiederkehrende Beiträge erhoben werden?
Dröge: Eine Klage gegen einen wiederkehrenden Bescheid könnte man theoretisch versuchen, wenn der Bescheid zum ersten Mal kommt. Aber das ist schwierig, weil alles nicht so nachvollziehbar ist. Böse formuliert könnte man sagen: Die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge dienen in erster Linie dazu, die Rechte der Bürger*innen dadurch zu beschneiden, dass die Möglichkeiten zur Überprüfung vernichtet werden.

Interview: Anna Florenske

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