Online-Umfrage: Rückbau des Gasnetzes unerwartetes Nachspiel für Menschen mit Haus oder Wohnung
Immer mehr Eigentümer und Eigentümerinnen steigen von Gas auf klimafreundliche Heizsysteme um - insbesondere auf Wärmepumpen, häufig ergänzt durch Photovoltaik und Stromspeicher. Diese Investitionen sind langfristig wirtschaftlich, ökologisch sinnvoll und politisch gewollt. Doch für viele Haushalte ist der Gasausstieg beim Anbieter gar nicht so einfach. Wie sind Ihre Erfahrungen dazu? Wie sind dazu Ihre Erfahrungen? Unsere Umfrage ist anonym und dauert nur wenige Minuten.

Ihre Erfahrung zählt. Nehmen Sie sich wenige Minuten Zeit und unterstützen Sie unser Engagement für eine faire, transparente und verbrauchergerechte Wärmewende. Hier geht es zur Umfrage.
Was viele nicht wissen: Mit dem Ende der Gasnutzung endet nicht automatisch jede Verpflichtung gegenüber dem Gasnetzbetreiber. In zahlreichen Regionen werden Eigentümer*innen mit zusätzlichen Kosten konfrontiert - für die Stilllegung, die dauerhafte Trennung, den Rückbau oder sogar für laufende Gebühren, obwohl kein Gas mehr bezogen wird.
Stilllegung, Trennung, Rückbau - viele Begriffe, wenig Klarheit
Bundesweit zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Netzbetreiber verwenden unterschiedliche Begriffe und Modelle, die für Verbraucher*innen oft schwer zu unterscheiden sind:
Vorübergehende Stilllegung: Der Anschluss bleibt technisch bestehen, wird aber außer Betrieb genommen. Teilweise werden hierfür laufende monatliche oder jährliche Entgelte verlangt.
Dauerhafte Trennung: Der Anschluss wird vom Netz getrennt, verbleibt aber häufig im Boden oder am Gebäude. Dafür werden oft einmalige Pauschalen erhoben.
Rückbau: Die Leitung wird vollständig entfernt - ebenfalls häufig kostenpflichtig.
Für Betroffene ist oft unklar, was technisch tatsächlich passiert, welche Variante notwendig ist und auf welcher rechtlichen Grundlage Kosten erhoben werden.
Kostenpraxis: große Unterschiede, wenig Transparenz
Berichten der Verbraucherzentralen zufolge varriert die Kostenpraxis bundesweit stark. Während manche Netzbetreiber Anschlüsse kostenfrei stilllegen oder zurückbauen, verlangen andere mehrere hundert bis über tausend Euro. Hinzu kommen in einzelnen Fällen laufende Vorhalteentgelte von rund zehn Euro pro Monat - ohne Gasbezug und ohne erkennbare Gegenleistung.
Diese Unterschiede werfen Fragen nach Transparenz und Fairness auf. Pauschale Beträge sind keineswegs branchenweit üblich, sondern Ausdruck regional sehr unterschiedlicher Auslegungen und Geschäftsmodelle.
Aktuelle Rechtsprechung: wichtiges Signal aus Oldenburg
Zusätzliche Bedeutung hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 6 UKl 2/25). Das Gericht entschied, dass Gasnetzbetreiber nach der Niederdruckanschlussverordnung nicht berechtigt seien, Verbraucher*innen pauschal die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses aufzuerlegen. Gegen das Urteil läuft derzeit die Revision beim Bundesgerichtshof; es ist noch nicht rechtskräftig.
Auch wenn die endgültige Klärung noch aussteht und der Bundesgerichtshof noch eine Entscheidung treffen muss, stärkt das Urteil die Position der Verbraucher*innen. Es zeigt, dass Kostenforderungen keineswegs selbstverständlich sind und rechtlich überprüft werden können.
Die Perspektive der Gasnetzbetreiber
Aus Sicht der Gasnetzbetreiber stellt der Rückgang der Gasnutzung eine erhebliche wirtschaftliche Herausforderung dar. Gasverteilnetze sind langfristig angelegte Infrastrukturen mit hohen Fixkosten. Betrieb, Wartung und Sicherheit verursachen Kosten, unabhängig davon, ob einzelne Haushalte noch Gas beziehen.
Netzbetreiber argumentieren, dass sinkende Nutzerzahlen die Kosten auf immer weniger Kund*innen verteilen und zusätzliche Entgeltmodelle notwendig machen könnten. Zudem verweisen sie auf regulatorische Unsicherheiten und mögliche zukünftige Nutzungen der Netze, etwa für Wasserstoff oder klimaneutrale Gase.
Diese Perspektive verdeutlicht: Der Konflikt ist strukturell. Gleichzeitig kann er nicht zulasten einzelner Haushalte gelöst werden, die im Sinne der Klimaziele auf Gas verzichten.
Wer seinen Gasanschluss nicht mehr benötigt, sollte genau hinschauen:
Lassen Sie sich schriftlich erklären, welche Maßnahme konkret vorgesehen ist.
Verlangen Sie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und die benannte Rechtsgrundlage.
Akzeptieren Sie pauschale oder unklare Forderungen nicht vorschnell.
Verweisen Sie bei Stilllegungskosten auf das Urteil des OLG Oldenburg.
Verbraucherzentralen bieten hierzu Beratung und Musterbriefe an.
Warum wir nachfragen - und Ihre Mithilfe brauchen
Der Verband Wohneigentum sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Der politisch gewollte Ausstieg aus dem Gas darf nicht durch intransparente oder ungerechte Zusatzkosten konterkariert werden. Es braucht klare, bundesweit einheitliche Regeln, wie mit nicht mehr genutzten Gasanschlüssen umzugehen ist und wie Kosten fair verteilt werden.
Um belastbare Daten aus Sicht der Menschen mit Haus & Wohnung zu erhalten, führen wir derzeit eine kurze Umfrage durch. Sie hilft uns, Erfahrungen zu bündeln, Fehlentwicklungen sichtbar zu machen und diese fundiert in die öffentliche und politische Debatte einzubringen.