Ein Verbot zugunsten der Artenvielfalt
Der Verband Wohneigentum plädiert mit seinen Gartenberater*innen schon lange für grüne Gärten mit einer großen Artenvielfalt, die mit leuchtenden Farben nicht nur die Besitzer*innen erfreuen, sondern auch Lebensräume und ein reichhaltiges Nahrungsangebot für die Tierwelt bieten.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat in seiner Sitzung am 17.09.2021 für eine neue Freiraumsatzung gestimmt. Damit wurde ein erster Schritt in Richtung mehr grüner und belebter Vorgärten gemacht und den Kiesschüttungen eine klare Absage erteilt https://frankfurt.de/aktu...ottergaerten. Eigentlich wäre dieser Vorgang gar nicht nötig, denn die Hessische Bauordnung (HBO) ist hier eindeutig:
§8 der HBO sagt aus, dass die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke
1. wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und
2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind.
Jetzt gilt es noch, die neue Freiraumsatzung in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung zu beraten und zu beschließen. Die Natur wird sich über eine baldige Entscheidung und eine zügige Umsetzung freuen.
Mehr zu Thema Vorgärten gestalten finden Sie auf unser Website gartenberatung.de. Zudem können Sie weitere Informationen zu dem Thema in unserem Infobereich downloaden.