Schluss mit Glyphosat im Garten! VWE fordert, das Unkrautgift endgültig zu verbannen

Ende vergangenen Jahres wurde die bis zum 15. Dezember 2022 geltende Zulassung für die Verwendung des Umweltgifts Glyphosat von der EU-Kommission um ein weiteres Jahr verlängert. Begründung: die wissenschaftliche Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Jetzt drängt der Verband Wohneigentum (VWE) die Bundesregierung darauf, ihren Einfluss zu nutzen und gleichzeitig ihr Versprechen einlösen, den Herbizid-Wirkstoff bis Ende 2023 komplett vom Markt zu nehmen.

Wildkräuter in Steinfugen
Auf befestigten Flächen bleibt die Anwendung glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel weiterhin verboten!   © VWE/Martin Breidbach
Wo Unkrautvernichtungsmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat ausgebracht werden, wächst kein Grün mehr. Und mehr noch: Auch Mikroorganismen und Würmer können geschädigt werden, und indirekte Auswirkungen auf Insekten, Vögel oder Säugetiere und Menschen sind wahrscheinlich. Folge: Das Totalherbizid greift in das ökologische Gleichgewicht der Natur ein und fördert dabei das Artensterben.
Dennoch hat die Bundesregierung die Zulassung für das Herbizid bis zum 15. Dezember 2023 verlängert, "weil die wissenschaftliche Prüfung zur Neuzulassung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch nicht vorliegt". Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, der sich seit jeher für ein gesundes Wohnumfeld stark macht, fordert von der Bundesregierung, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu halten und den Wirkstoff Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen.

Glyphosat endlich ganz verbieten

Die Diskussion um das Herbizid Glyphosat sind nicht neu, bereits 2017 wurde die EU-Zulassung um weitere fünf Jahre verlängert. "In der EU gilt das Vorsorgeprinzip. Wir fordern beharrlich, dass das Mittel endlich per Gesetz komplett verboten wird, zum Schutz von Natur und Gesundheit", betont VWE-Präsident Manfred Jost. Die aktuelle Einschränkung, etwa durch die Pflanzenschutzverordnung, genügt nicht: Zwar werden derzeit keine Glyphosat-haltigen Mittel für Garten und öffentliches Grün mehr neu zugelassen, aber die Verwendung bereits zugelassener Mittel ist weiterhin erlaubt. Auch die Verwendung des Totalherbizids in der Landwirtschaft ist nur eingeschränkt (z. B. in und an Wasserschutzgebieten).

Eigenverantwortlich Glyphosat aus Garten verbannen.

Die Gartenberater:innen im Verband Wohneigentum empfehlen Verbrauchern und Verbraucherinnen, im eigenen Garten aktiv zu werden. Jeder und jede sollte zum Schutz von Mensch und Natur ganz auf chemische Pflanzenschutzmittel verzichten, und vor allem auf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat. Immer noch wird der Wirkstoff auf Flächen wie Wegen und Zufahrten angewendet, obwohl dies in Deutschland dort verboten ist. Denn von hier aus kann Glyphosat, das als stark schädigend für Wasserorganismen gilt, durch Abwaschung direkt in Gewässer gelangen. Zudem fordert der VWE auch die Kommunen zum Glyphosatverzicht auf.

Tipps für Verbraucher*innen von der VWE-Gartenberatung

  • Einfahrt oder Wege: Sie lassen sich auch ohne Chemie mit Fugenkratzer, Hitze- oder Infrarotstrahler unkrautfrei halten.

  • Raseneinsaat: Verzichten Sie auf das Spritzen des vorbereiteten Saatbeets mit Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) wie Glyphosat. Alternativ lässt sich die oberste Bodenschicht abschälen und anschließend durchfräsen, um ein Aufkeimen von Unkräutern zu verhindern.

  • Beete: Wer seine Beete mulcht und regelmäßig hackt, hat keine Probleme mit unliebsamen Unkräutern.

  • Lassen Sie ein bisschen Wildheit in Ihrem Garten zu. Es spart Zeit und Energie, mit der Natur statt gegen sie zu arbeiten. Nicht jedes Unkraut muss entfernt werden.


Presse-Kontakt:

Verband Wohneigentum (VWE)
Anna Florenske, Pressesprecherin
Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn
Telefon: 0228 / 60468-20
E-Mail: presse@verband-wohneigentum.de www.verband-wohneigentum.de www.gartenberatung.de


23.01.2023

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