Ende vergangenen Jahres wurde die bis zum 15. Dezember 2022 geltende Zulassung für die Verwendung des Umweltgifts Glyphosat von der EU-Kommission um ein weiteres Jahr verlängert. Begründung: die wissenschaftliche Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Jetzt drängt der Verband Wohneigentum (VWE) die Bundesregierung darauf, ihren Einfluss zu nutzen und gleichzeitig ihr Versprechen einlösen, den Herbizid-Wirkstoff bis Ende 2023 komplett vom Markt zu nehmen.
Dennoch hat die Bundesregierung die Zulassung für das Herbizid bis zum 15. Dezember 2023 verlängert, "weil die wissenschaftliche Prüfung zur Neuzulassung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch nicht vorliegt". Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, der sich seit jeher für ein gesundes Wohnumfeld stark macht, fordert von der Bundesregierung, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu halten und den Wirkstoff Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen.
Die Diskussion um das Herbizid Glyphosat sind nicht neu, bereits 2017 wurde die EU-Zulassung um weitere fünf Jahre verlängert. "In der EU gilt das Vorsorgeprinzip. Wir fordern beharrlich, dass das Mittel endlich per Gesetz komplett verboten wird, zum Schutz von Natur und Gesundheit", betont VWE-Präsident Manfred Jost. Die aktuelle Einschränkung, etwa durch die Pflanzenschutzverordnung, genügt nicht: Zwar werden derzeit keine Glyphosat-haltigen Mittel für Garten und öffentliches Grün mehr neu zugelassen, aber die Verwendung bereits zugelassener Mittel ist weiterhin erlaubt. Auch die Verwendung des Totalherbizids in der Landwirtschaft ist nur eingeschränkt (z. B. in und an Wasserschutzgebieten).
Die Gartenberater:innen im Verband Wohneigentum empfehlen Verbrauchern und Verbraucherinnen, im eigenen Garten aktiv zu werden. Jeder und jede sollte zum Schutz von Mensch und Natur ganz auf chemische Pflanzenschutzmittel verzichten, und vor allem auf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat. Immer noch wird der Wirkstoff auf Flächen wie Wegen und Zufahrten angewendet, obwohl dies in Deutschland dort verboten ist. Denn von hier aus kann Glyphosat, das als stark schädigend für Wasserorganismen gilt, durch Abwaschung direkt in Gewässer gelangen. Zudem fordert der VWE auch die Kommunen zum Glyphosatverzicht auf.
Einfahrt oder Wege: Sie lassen sich auch ohne Chemie mit Fugenkratzer, Hitze- oder Infrarotstrahler unkrautfrei halten.
Raseneinsaat: Verzichten Sie auf das Spritzen des vorbereiteten Saatbeets mit Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) wie Glyphosat. Alternativ lässt sich die oberste Bodenschicht abschälen und anschließend durchfräsen, um ein Aufkeimen von Unkräutern zu verhindern.
Beete: Wer seine Beete mulcht und regelmäßig hackt, hat keine Probleme mit unliebsamen Unkräutern.
Lassen Sie ein bisschen Wildheit in Ihrem Garten zu. Es spart Zeit und Energie, mit der Natur statt gegen sie zu arbeiten. Nicht jedes Unkraut muss entfernt werden.
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