Grundsatzprogramm des Verband Wohneigentum e.V. vormals Deutscher Siedlerbund e.V.

Gemäß Bundesversammlungsbeschluss vom 22. September 2001
Der Verband Wohneigentum e.V. vormals Deutscher Siedlerbund e.V. mit über 360.000 Mitgliedern (Stand: 31.12.2000) und ihren Familienangehörigen die größte Organisation von Eigentümern selbstgenutzter Familienheime und Eigentumswohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, angesichts des durch das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts (BGBl. I Seite 2376) mit dem Wegfall am 31.12.2001 der seit 1918 bestehenden Rechtsgrundlagen für Familienheimstätten, einschließlich der Kleinsiedlungen und ihrer seit 1931 erfolgten besonderen staatlichen Förderung (zuletzt gemäß §§ 10, 57-60 und anderer Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes), in Bestätigung seines "Wohnungspolitischen Programms" vom Oktober 1993 stellt unter Berücksichtigung der wohnungspolitischen Verhältnisse des 21. Jahrhunderts fest:

I. Grundsätze
Der Verband Wohneigentum e.V. lässt sich nach wie vor bei seiner Arbeit von der Vorstellung leiten, dass jede Familie eine ihrer Größe angemessene Wohnung als Eigentum in einer erschlossenen, geordneten und geschützten Umgebung zu für sie tragbaren Bedingungen erwerben und auf Dauer erhalten sollte. Die Bedeutung der selbstgenutzten eigenen Wohnung folgt aus ihrem Stellenwert für die gesellschaftliche Ordnung. Sie steht für die Garantie des Eigentums, die Autonomie der Persönlichkeit wie für das Recht der individuellen Entfaltung und der eigenen Initiative.

Der Verband Wohneigentum e.V. weist dazu auf die vielfältigen positiven Auswirkungen der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum hin:

Wohneigentum ist als erleb- und gestaltbares Vermögen besonders geeignet, Eigeninitiative, Selbstverantwortung und Selbstbewusstsein zu entwickeln; es schützt vor den Wechselfällen des Wohnungsmarktes und trägt wesentlich zur materiellen Absicherung der Bürger in einem freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat bei. Die eigene Wohnung ist nicht nur eine Voraussetzung für die Identitätsbildung, sondern auch für die Fähigkeit zum sozialen Miteinander.
Wohneigentum bietet optimale Möglichkeiten zur Entspannung und für den Ausgleich psychischer und einseitiger körperlicher Belastungen im Arbeitsprozess.
Wohneigentum fördert den sozialen und wirtschaftlichen Integrationsprozess zugewanderter Menschen in die Gemeinschaft der Mitbürger in hervorragender Weise.
Wohneigentum bietet die besten Voraussetzungen für ein familiengerechtes Wohnen, für die Erziehung von Kindern und das Zusammenleben der Generationen unter einem Dach.
Das im Einklang mit einer geringgeschossigen, verdichteten und ressourcenschonenden Bauweise errichtete Familienheim leistet, insbesondere in Stadtregionen, einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Umwelt.

Dieses gesellschaftlich bedeutende Gewicht des Wohneigentums ist Anlass und Grundlage für die Arbeit des Deutschen Siedlerbundes e.V.

II. Förderung
Angesichts der besonderen Bedeutung, die das Wohnen im Eigentum für die freie Entfaltung der Persönlichkeit als Grundlage unserer Gesellschaftsordnung hat, setzt sich der Verband Wohneigentum e.V. für die ideelle und materielle Förderung des Baus und Erwerbs sowie der Sicherung des Erhalts von selbstgenutztem Wohneigentum ein.

Um die sozialen Ziele des selbstgenutzten Wohneigentums zu erfüllen, bedarf es einer Förderung, die der des Mietwohnungsbaus mindestens gleichwertig ist. Die Förderung ist in einer Höhe bereitzustellen, die den Bau und Erwerb von Wohneigentum für weite Kreise der Bevölkerung ermöglicht.
Die Gemeinden sollen Ihren Beitrag zur Förderung des Wohneigentums durch Ausweisung, erforderlichenfalls Vorhaltung und Bereitstellung entsprechender Grundstücke - auch im Wege des Erbbaurechts mit einer späteren Kaufoption - nachkommen und zwar in einem Umfang und zu Preisen, die weiten Kreisen der Bevölkerung den Erwerb derartiger Grundstücke möglich machen. Dort wo es gewünscht und sinnvoll ist, sollte auf großen Grundstücken eine zusätzliche Bebauung ermöglicht werden.
Die Möglichkeiten der baulichen Selbsthilfe, besonders in der Form der organisierten Gruppenselbsthilfe, müssen auch in Zukunft ausgeschöpft und unterstützt werden, um Bewerbern um Wohneigentum mit geringem Einkommen schon möglichst früh, auch bei noch knappem Eigenkapital, durch bauliche Eigenleistungen Gelegenheit zur Bildung von Wohneigentum zu geben.
Die Sicherung des Erhalts des Wohneigentums bedingt eine Förderung auch der Anpassung der Bausubstanz an den Stand der Technik (Wärmedämmung, Schallschutz usw.) durch Gewährung zinsgünstiger Kredite und/oder steuerliche Vergünstigungen sowie die Unterstützung von kommunalen und privaten Maßnahmen, die der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen.

III. Wohnumfeld
Erst die Sicherung eines eigenen privaten und überschaubaren halböffentlichen Raumes macht die Bewohner fähig zum sozialen Miteinander. Voraussetzung für ein von den Menschen akzeptiertes Wohnumfeld, besonders in städtischen Bereichen, ist, dass

sich die Siedlung baulich und sozial in das Wohnumfeld, das Stadtgefüge, integriert und nicht als "Fremdkörper" empfunden wird,
die Dimension der Baukörper den Vorstellungen der Bewohner entspricht und
Wege, Plätze und andere Gemeinschaftseinrichtungen, also die klassischen Elemente der Bewohnbarkeit und Akzeptanz, gut ausgebildet sind.

Der Verband Wohneigentum e.V. setzt sich daher in Verfolgung dieser Ziele dafür ein, dass

nur Baugebiete von überschaubarer Größe geplant werden
in diesen Baugebieten ausdrücklich unterschiedliche Haustypen vorgesehen werden und eine monotone, bandartige Bebauung vermieden wird.
durch entsprechende Planvorgaben Einrichtungen, die zur Entwicklung, Erhaltung und Stärkung von Gemeinschaft und Gemeinsinn geeignet sind, vorgesehen und gefördert werden,
die Planung und Errichtung von Gemeinschaftseinrichtungen in Gebieten mit selbstgenutztem Wohneigentum eine Förderung erfährt sowie
die Zusammenarbeit der örtlichen Organisation des Deutschen Siedlerbundes mit den kommunalen Planungsbehörden verstärkt wird.

IV. Familie und Gesellschaft
Das Wohneigentum ist (um mit Prof. Oswald von Nell-Breuning, Sozialwissenschaftler, zu sprechen) "das natürliche, ökonomische Gravitationszentrum der Familie". Diesem Aspekt kommt nach Auffassung des Verband Wohneigentum e.V. gesellschaftspolitisch höchste Priorität zu. Ehe und Familie sind Fundamente der Gesellschaft. Sie stehen unter dem besonderen Schutz unserer Verfassungsordnung, und die Anforderungen der Familienpolitik haben zu Recht die Wohnungspolitik von Anfang an geprägt.

In allen Familienberichten wird bestätigt, dass die Anforderungen der Familienpolitik im Wohneigentum am besten zu verwirklichen sind. Hierzu heißt es, dass der Grad der familien- und altersgerechten Wohnungsversorgung in erheblichem Maße nicht nur davon abhängig ist, ob es sich um Geschosswohnungsbau mit einem oder mehr Stockwerken handelt, sondern auch, ob die Wohnung als Mieter oder als Eigentümer bewohnt wird.

Das selbstgenutzte Wohneigentum ist der wichtigste Lebensraum einer Familie. Es prägt ganz entscheidend den Familienalltag. Architektur, familienfreundliche Grundrisse und bauliche Gestaltung haben wesentlichen Einfluss auf die Persönlichkeitsentfaltung der Familienmitglieder und auf das Zusammenleben innerhalb der Familie. Eine familien- und insbesondere kinderfreundliche Gestaltung des Umfeldes durch ausreichende Kinderzimmer angemessener Größe sowie geeignete Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten sind besonders wichtig.

Die Verfügbarkeit von Wohnung und Garten, auch wenn die Grundstücke und Häuser noch so klein sind, ist ein herausragendes Kriterium für eine familiengerechte Wohnversorgung, denn nur wer über beides verfügen kann, ist zu einer selbstbestimmenden Anpassung der baulichen Gestalt, der Ausstattung und Nutzung an die sich ständig im Lebenslauf und Familienzyklus wandelnden Anforderungen in der Lage. In Mietwohnungen ist dies nur in sehr unzureichender Weise möglich, zumal die rechtliche Verpflichtung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in der Regel vielen Initiativen von vornherein keinen Spielraum gibt.

Der Verband Wohneigentum e.V. fordert daher, die besondere Eignung der Wohnform des eigenen Heims für die Familie zu berücksichtigen und zu fördern. Bei der Planung und dem Bau von Wohneigentum müssen alle Familienmitglieder zu ihrem Recht kommen, d.h. Größe und Lage, Ausmaß und Zuschnitt der Räume wie auch die gesamte Ausstattung müssen den Anforderungen entsprechen, die erfüllt sein müssen, um einer Familie ein Heim zu bieten, das eine gesunde Entwicklung der Familie und eine Entfaltung des Familienlebens gewährleistet. Dazu gehört
unverändert - wie bereits vom Wohnungswirtschaftlichen Beirat beim damals zuständigen Bundesbauminister 1952 gefordert –, „dass die Belastung für die Familie tragbar ist oder tragbar gemacht wird und tragbar bleibt“.

V. Gemeinschaft/Nachbarschaft
Die Geschichte und die Erfahrungen des Verband Wohneigentum e.V.zeigen, dass in Wohngebieten mit Familienheimen und gleichartigen Interessen sich ein funktionierendes Gemeinschaftsleben mit starkem Gemeinschaftssinn entwickelt. Dies gilt ganz besonders, wenn diese Wohngebiete in gemeinsamer Selbsthilfe entstanden sind. Nachbarschaftshilfe ist dort meist eine Selbstverständlichkeit und wird nicht nur bei gemeinsamer Gartenarbeit, sondern vielfach in Krankheitsfällen und anderen Notlagen geübt. Dieses Gemeinschaftsbewusstsein fördert die Generationen überschreitende Wirkung im Zusammenleben. In vielen Gemeinschaftshäusern werden auch Aufgaben der Jugendarbeit erfüllt. Soziale Verantwortung und bürgerschaftliche Zusammenarbeit bilden die Grundlage für eine „soziale Stadt“. Die Einbindung junger Familien und der Mitbürger mit geringem Einkommen in eine soziale Gemeinschaft wird erleichtert.

VI. Umwelt
Der Verband Wohneigentum e.V. setzt sich dafür ein, bei allen Maßnahmen das vorhandene Bewusstsein zur Schonung und Pflege der Ressourcen durch geeignete Wohn- und Siedlungsformen zu unterstützen. Ökologisch orientiertes Planen und Bauen muss in Zukunft nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein. Dabei stehen aus der Sicht des Deutschen Siedlerbundes e.V. kostensparende Bauweisen und ökologische Anforderungen keinesfalls im Widerspruch - im Gegenteil, sie ergänzen sich sogar. Ökonomisch und ökologisch orientierte Bauleitplanung zeichnet sich aus seiner Sicht aus durch

sparsam bemessene Erschließungsflächen
natürliche Entwässerung und Versickerung anstelle teurer technischer Maßnahmen
optimale Parzellierung
verdichtete und ressourcenschonende ein- und zweigeschossige Bauweisen
hohen wohnungsbezogenen Gartenanteil sowie natürlich belassene vernetzte Freiflächen

Bei der Umsetzung ökologisch orientierter Bauleitplanung liegt das Interesse des Verband Wohneigentum e.V. besonders darin, die langfristigen Auswirkungen ökologischer Maßnahmen deutlich zu machen. Er setzt sich dabei für die Anwendung ökologischer Gesichtspunkte und die Verwendung umweltfreundlicher bzw. umweltverträglicher Stoffe und Produkte im Bau, der Instandhaltung und der Gartennutzung ein.

VII. Fazit
Der Verband Wohneigentum e.V.wird seine Bemühungen, Wohneigentum für Familien zu bilden und dessen Erhaltung zu sichern, auch nach Änderung der bisherigen rechtlichen Voraussetzungen unverändert fortführen. Er vertritt die vorstehend wiedergegebenen Positionen mit Nachdruck gegenüber der Bundesregierung, den Landesregierungen und den kommunalen Gebietskörperschaften. Er wird den Katalog der Leistungen für seine Mitglieder weiter ausbauen und intensivieren.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.