Haben Sie eine Haftpflichtversicherung? Einmal nicht aufgepasst – arm fürs Leben


Sie leistet, wenn einem anderen schuldhaft ein Schaden zugefügt wurde, wobei die „Schuld“ schon auf Fahrlässigkeit beruhen kann. Drei Fälle aus der Praxis der Volksfürsorge zeigen, wie schnell ein Schadenfall zum finanziellen Ruin führen kann – wenn keine Haftpflichtversicherung bestanden hätte.

  • Beispiel:

Herbert G., Eigentümer eines Einfamilienhauses „auf dem Lande“, hat auf seinem Grundstück einen Teich von 7 x 4 Metern. Zwar ist das Grundstück insgesamt mit einem 1 Meter hohen Maschendrahtzaun versehen. Der aber wurde vorübergehend „geöffnet“, als Material für ein Gartenhaus angeliefert wurde. Ein zweieinhalbjähriges Nachbarkind schlüpfte durch diese Lücke auf das Grundstück und fiel in den Teich. Der Junge wurde zwar gerettet, erlitt aber einen schweren Hirnschaden, wodurch er zeitlebens schwerstpflegebedürftig ist. Der Grundstücksbesitzer ist mit zwei Millionen Euro privat haftpflichtversichert – je nach Lebensdauer des Kindes ein vielleicht gerade ausreichender Betrag, um alle Kosten zu decken.

  • Beispiel:

Martha O., 75 Jahre alt, übersah zwei Motorräder, als sie die Straße überqueren wollte. Die Zweiradfahrer wichen ihr zwar aus, stürzten aber dabei. Einer von ihnen trug eine Querschnittslähmung davon. Die Heilbehandlungskosten, Aufwendungen für „vermehrte Bedürfnisse“ (zum Beispiel: Umbau der Wohnung des Verletzten) und natürlich der Verdienstausfall haben Kosten in Höhe von einer Million Euro verursacht. Der alten Dame, die lediglich mit 750.000 Euro haftpflichtversichert war, kam hier zugute, dass die Motorradfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit fuhren, so dass sie mithafteten – einen Teil des Schadens also selbst zu tragen haben.

  • Beispiel:

Georg K., Mitarbeiter in einem Teppichgeschäft, in dem zum Jahresende auch Silvester-Feuerwerkskörper verkauft wurden, zündete in einer Arbeitspause einen Knallkörper an. Er tat dies in unmittelbarer Nähe der übrigen Feuerwerksware. Die Folge: Die ganze Ladung „ging hoch“ – der Laden brannte aus. Der Schaden am Gebäude sowie am Warenbestand, ferner der „Betriebsunterbrechungsschaden“ machte zusammen zwei Millionen Euro aus. Da der junge Mann lediglich mit einer Million Euro versichert war, kann ihn der „Restbetrag“ für’s Leben arm machen. Positiv für ihn, dass auch die vom Geschäftsinhaber abgeschlossene Feuer- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung leistungspflichtig sind.

Wer sagt da noch: Mir wird schon nichts passieren – ich passe auf! Es sind die kleinen Dinge, die unerhört große Wirkungen erzeugen können.

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