Arbeitgeber- und Verwandten-Darlehen Finanzierungsbausteine

Neben Banken, (Bau-)Sparkassen und Versicherungen kommen für Ihre Eigenheimfinanzierung noch zwei weitere Darlehensgeber in Frage.

Arbeitgeber-Darlehen

Manche Arbeitgeber, vor allem größere Unternehmen, unterstützen ihre Mitarbeiter durch die Vergabe von Arbeitgeberdarlehen. Grundsätzlich funktioniert ein Arbeitgeberdarlehen wie jeder andere Darlehensvertrag, wobei die Bedingungen aber kaum frei erhandelbar sind, sondern meist vom Arbeitgeber vorgegeben werden.

Helmut Weigt, Finanzökonom (ebs), Finanzfachwirt (FH), Vorsitzender Verband Wohneigentum Rheinland-Pfalz
Helmut Weigt, Finanzökonom (ebs), Finanzfachwirt (FH), Vorsitzender Verband Wohneigentum Rheinland-Pfalz   © Privat

Auf zwei wichtige Punkte müssen Sie achten:

  • Um nicht Gefahr zu laufen, ein Arbeitgeberdarlehen voll versteuern zu müssen, sind im Vertrag Zweck, Laufzeit, Verzinsung, Tilgung, Kündigung und Sicherheiten genau zu regeln.

  • Erlangen Sie durch das Arbeitgeberdarlehen gegenüber den aktuellen Marktkonditionen einen Zinsvorteil, ist dieser als geldwerter Vorteil zu versteuern. (Wie dieser Zinsvorteil im Detail berechnet wird, erläutert ausführlich das BMF-Schreiben IV C 5-S 2334/07/0009 vom 1.10.2008.)

Für Angestellte von Kreditinstituten bleibt ein Zinsvorteil bis zu einem Jahresbetrag von 1.080 Euro, für sonstige Arbeitnehmer bis zu einem monatlichen Betrag von 44 Euro steuerfrei (§ 8 EStG).

Verwandten-Darlehen

Eltern, Großeltern, Onkel, Tante oder Geschwister kommen ebenfalls als Darlehensgeber in Frage. Doch trotz der häufig engen Vertrauensbasis sollten Sie auch hier niemals auf eine klare schriftliche Vereinbarung aller Bedingungen verzichten.

Vorteile

Beide Varianten machen vor allem dann Sinn, wenn die Höhe des Zinssatzes unter dem Marktzins der Geldinstitute liegt. Die eventuelle Versteuerung eines geldwerten Vorteils beim Arbeitgeberdarlehen ändert daran nichts, denn die darauf zu entrichtenden Steuern sind ja niemals so hoch wie der Vorteil selbst.

Im Einzelfall kann aber auch ein etwas teureres Darlehen sinnvoll sein. Denn ein Arbeitgeber- oder Verwandtendarlehen verringert den Fremdfinanzierungsanteil der anderen Geldinstitute und damit deren Beleihungsrisiko sowie eventuell auch deren Zinssätze.

Vorsicht ist dennoch geboten

Selbst wenn diese Varianten wirtschaftlich betrachtet Vorteile bringen, so können sich doch recht unangenehme Zwänge ergeben: Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitgeberdarlehen sofort zur Rückzahlung fällig. Und wenn Verwandte "plötzlich dringend Geld benötigen", siegt oft auch in vertraglich klar geregelten Fällen das moralische Pflichtgefühl, ihnen das geliehene Geld vorzeitig zurückzuzahlen.

In beiden Fällen muss dieses Kapital auf dem freien Markt finanziert werden. Da aber das Grundbuch bereits durch ein oder mehrere andere Institute "besetzt" ist, hat man kaum die freie Instituts-Wahl und ist damit in seinen Verhandlungsmöglichkeiten meist benachteiligt bzw. eingeschränkt.

Unser Tipp: Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie eine vorzeitige Rückzahlung unter Druck setzt. Im Zweifel sollten Sie zugunsten Ihrer freien Handlungsfähigkeit lieber auf diese beiden Varianten verzichten.

Helmut Weigt

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