Nutzungsrechte im Pflegefall
So lange wie möglich Zuhause leben - das möchten die meisten Menschen. Wer dennoch die selbst genutzte Immobilie schon zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die Kinder weitergeben will, regelt seinen Wunsch häufig über ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht. Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich Zuhause leben. Wer dennoch die selbst genutzte Immobilie schon zu Lebzeiten an die Kinder weitergeben will, regelt seinen Wunsch häufig über ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht. Ist später ein Umzug ins Pflegeheim vonnöten, stellen sich zahlreiche Fragen zu den Nutzungsrechten.
Häuser werden häufig schon zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an Kinder weitergegeben. Die ursprünglichen Eigentümer sichern sich dabei oft ein lebenslanges Wohnrecht. Können Sie nicht mehr Zuhause leben, erhebt das Sozialamt zuweilen Zahlungsansprüche ...