© PantherMedia/AntonioGuillemRechtstippHaus bei Trennung und ScheidungMenschen träumen von der ewigen Liebe. Tatsächlich wird in Deutschland gut jede dritte Ehe wieder geschieden. Rechtsanwalt Holger Schiller gibt Tipps, worauf Menschen mit Wohneigentum bei einer Scheidung oder Trennung achten sollten.
© PantherMedia_tommyandoneRechtstippHaus vererben, aber richtigWer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, macht sich am besten frühzeitig Gedanken, wer es später bekommen soll. Man kann eine Immobilie bereits zu Lebzeiten übertragen oder sie per Testament, Erbvertrag oder mit der gesetzlichen Erbfolge vererben. Die wichtigsten Aspekte im Interview erklärt.
© PantherMedia / MelpomeneElternunterhaltWann müssen Kinder einspringen, wenn ihre Eltern nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten?
© panthermedia.net_sarymsakorVermögensübertragung zu LebzeitenKann ein Familienmitglied nicht mehr zu Hause gepflegt werden, müssen die Kosten für die Unterbringung in einem Heim aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen bezahlt werden. Reicht dann das Ersparte nicht aus, stehen Betroffene oft vor der Frage, wie sich das finanzieren lässt.
© pexels-gustavo-fringVorsorgeVollmacht oder Verfügung?Mit Vollmachten oder Verfügungen lassen sich nahe Menschen bestimmen, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmern, wenn Sie dazu nicht (mehr) in der Lage sind. Damit verhindern Sie, dass ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird.
© PantherMedia/alexrathsNutzungsrechte im PflegefallSo lange wie möglich Zuhause leben - das möchten die meisten Menschen. Wer dennoch die selbst genutzte Immobilie schon zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die Kinder weitergeben will, regelt seinen Wunsch häufig über ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht.
© PantherMedia/Dmyrto_ZPflegebedürftigkeit und GrundsicherungWer zahlt, wenn Menschen bei dauerhafter stationärer Pflegebedürftigkeit in die Grundsicherung abrutschen? Wird selbstgenutztes Wohneigentum dabei angerechnet?
© pixabay_annazucAlle fünf Jahre zum "Testaments-TÜV"Einmal verfasst, kommt ein Testament schnell zu den Akten und gerät in Vergessenheit. Besser ist es, den letzten Willen alle fünf Jahre auf Aktualität und Sinn zu überprüfen.