Smart Meter kommen Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler läuft an

Januar 2025

Nach und nach sollen alle Haushalte in Deutschland mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden. Die alten Ferraris-Zähler werden nach einem festgelegten Stufenplan durch digitale Stromzähler und zum Teil auch durch sogenannte Smart Meter ersetzt. Mit Jahresbeginn 2025 ist der gesetzliche Pflicht-Rollout für diese Smart Meter gestartet. Grundlage ist das 2023 novellierte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Ein Überblick.

Das Bild zeigt Stromleitungen vor einem blauen Himmel
Eine besser gesteuerte Einspeisung von Strom ins Netz durch Smart Meter als Beitrag zur Energiewende. Für die einzelnen Haushalte machen sie das eigene Nutzungsverhalten transparent und können so zum Strom- und Kostensparen anregen, auch durch die Nutzung flexibler Tarife.   © PantherMedia/Boarding2Now

Grundsäzlich ist zu unterschieden zwischen "nur"digitalen Stromzählern und Smart-Metern. Digitale Zähler werden als moderne Messeinrichtungen bezeichnet, sie sind erkennbar an der digitalen Anzeige und sie senden und empfangen keine Daten. Demgegenüber bestehen Smart Meter als intelligente Strommesssysteme (iMSys) aus einen digitalen Stromzähler plus zusätzlich einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Gateway. Damit sind die Zähler in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Die Zählerstände werden automatisch an den Energieversorger/Netz- oder Messstellenbetreiber übermittelt, das manuelle Ablesen des Zählerstands entfällt.

Smart Meter
Smart Meter ermitteln den Stromverbrauch, speichern die Daten und übermitteln sie an den Stromversorger und Netzbetreiber. Sie bestehen aus zwei Komponenten: einem digitalen Messsystem und einem Gateway (Kommunikationsmodul)   © Verbraucherzentrale NRW

Smart-Meter-Rollout: Das gilt

Seit Januar 2025 müssen die Messstellenbetreiber - meist die Netzbetreiber - bei bestimmten Stromverbraucher*innen sowie PV-Anlagenbetreiber*innen Smart Meter installieren. Das gilt für folgende 3 Gruppen:

• Haushalte mit einem Energieverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr. Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten drei Jahresabrechnungen.
• Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen ab 7 kW installierter Leistung.
• Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie einer Wärmepumpe oder einer E-Ladestation.

Wichtig: Außerdem können seit diesem Jahr alle Haushalte freiwillig den Einbau eines Smart Meters von ihrem Messstellenbetreiber fordern, der sogenannte Zählerwechsel auf Kundenwunsch (ZaK) - also auch diejenigen, deren Verbrauch unter den 6000 kwh/Jahr liegt. Für die Nutzung flexibler Stromtarife, die ab diesem Jahr verpflichtend alle Stromanbieter im Programm haben müssen, ist ein Smart Meter Voraussetzung. Verlangt der Kunde oder die Kundin den Einbau, hat der Messstellenbetreiber dafür 4 Monate Zeit.


Die Grafik zeigt die verschiedenen Stufen des Smart-Meter-Rollouts
Was passiert wann? Der gesetzliche Smart-Meter-Rolloutfahrplan.   © BMWK

Warum Smart Meter?

Smart Meter ermitteln den Stromverbrauch, speichern die Daten und übermitteln sie an die Anbieter. Schwankungen bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien machen es wichtig, Erzeugung, Netze und Verbrauch effizient und intelligent miteinander zu verknüpfen: Auf der einen Seite werden klimaneutrale und umweltfreundliche Energieträger in ein "intelligentes Stromnetz" (engl. "smart grid") eingespeist; auf der anderen Seite helfen die Smart Meter dabei, diese Energie effektiv zu nutzen. Sie messen nicht mehr nur den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge, um Abrechnungen erstellen zu können, sondern protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgen die Netzbetreiber mit wichtigen Informationen, damit diese zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch weitgehend automatisiert aufeinander abstimmen können. So wird ein Abgleich von Erzeugung und Nachfrage auch in einem sich stetig verändernden Energiesystem möglich.

Den Verbraucherinnen und Verbrauchern liefern sie Informationen über den eigenen Verbrauch, möglich über die Geräte selbst oder über eine App. So können sie anregen, das eigene Nutzungsverhalten zu überdenken und ggf. Strom und Kosten zu sparen. Wer einen flexiblen Stromtarif nutzen möchte, braucht zwingend ein Smart Meter.

Kosten

Die jährlichen Kosten für den Betrieb von einfachen digitalen Stromzählern werden (unabhängig vom Verbrauch) für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Für Smart Meter sind jährliche Preisobergrenzen festgelegt, die abhängig vom Verbrauch oder der Leistung der stromerzeugenden Anlage sind.

  • Stromverbrauch bis einschließlich 10.000 kWh/Jahr - 20 €/Jahr

  • Stromverbrauch über 10.000 bis einschließlich 20.000 kWh/Jahr - 50 €/Jahr

  • Photovoltaik-Anlage oder andere Strom erzeugende Anlage mit einer Leistung bis einschließlich 15 kW - 20 €/Jahr

  • Photovoltaik-Anlage oder andere Strom erzeugende Anlage mit einer Leistung über 15 kW bis einschließlich 25 kW - 50 €/Jahr

  • steuerbarer Verbrauchseinrichtung wie z.B. Wärmepumpe oder Ladestation für E-Autos - 50 €/Jahr

  • Zählerwechsel auf Kundenwunsch, also freiwillig - einmalig 30 €

Datenschutz

Smart Meter leiten die Verbrauchswerte an Stromversorger und Netzbetreiber automatisch weiter; bei einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh pro Haushalt wird nur die jährliche Summe erfasst. Bei jedem Gerät, das Daten über Funk oder Kabel versendet, ist ein intelligentes Messsystem durch Personen und Unternehmen mit kriminellen Absichten grundsätzlich angreifbar. "Aus den gespeicherten Messwerten könnten diese Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner*innen gewinnen. Folglich dürfen diese Daten nicht in die falschen Händen geraten", warnt die Verbraucherzentrale. Das Gesetz stellt daher hohe Anforderungen an die Sicherheit der Messstellenbetreiber, deren Zertifizierungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgewiesen werden müssen.

Anna Florenske/Katrin Ahmerkamp

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