Smart Meter kommen Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler läuft an
Januar 2025
Nach und nach sollen alle Haushalte in Deutschland mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden. Die alten Ferraris-Zähler werden nach einem festgelegten Stufenplan durch digitale Stromzähler und zum Teil auch durch sogenannte Smart Meter ersetzt. Mit Jahresbeginn 2025 ist der gesetzliche Pflicht-Rollout für diese Smart Meter gestartet. Grundlage ist das 2023 novellierte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Ein Überblick.
Grundsäzlich ist zu unterschieden zwischen "nur"digitalen Stromzählern und Smart-Metern. Digitale Zähler werden als moderne Messeinrichtungen bezeichnet, sie sind erkennbar an der digitalen Anzeige und sie senden und empfangen keine Daten. Demgegenüber bestehen Smart Meter als intelligente Strommesssysteme (iMSys) aus einen digitalen Stromzähler plus zusätzlich einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Gateway. Damit sind die Zähler in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Die Zählerstände werden automatisch an den Energieversorger/Netz- oder Messstellenbetreiber übermittelt, das manuelle Ablesen des Zählerstands entfällt.
Smart-Meter-Rollout: Das gilt
Seit Januar 2025 müssen die Messstellenbetreiber - meist die Netzbetreiber - bei bestimmten Stromverbraucher*innen sowie PV-Anlagenbetreiber*innen Smart Meter installieren. Das gilt für folgende 3 Gruppen:
• Haushalte mit einem Energieverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr. Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten drei Jahresabrechnungen.
• Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen ab 7 kW installierter Leistung.
• Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie einer Wärmepumpe oder einer E-Ladestation.
Wichtig: Außerdem können seit diesem Jahr alle Haushalte freiwillig den Einbau eines Smart Meters von ihrem Messstellenbetreiber fordern, der sogenannte Zählerwechsel auf Kundenwunsch (ZaK) - also auch diejenigen, deren Verbrauch unter den 6000 kwh/Jahr liegt. Für die Nutzung flexibler Stromtarife, die ab diesem Jahr verpflichtend alle Stromanbieter im Programm haben müssen, ist ein Smart Meter Voraussetzung. Verlangt der Kunde oder die Kundin den Einbau, hat der Messstellenbetreiber dafür 4 Monate Zeit.
Warum Smart Meter?
Smart Meter ermitteln den Stromverbrauch, speichern die Daten und übermitteln sie an die Anbieter. Schwankungen bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien machen es wichtig, Erzeugung, Netze und Verbrauch effizient und intelligent miteinander zu verknüpfen: Auf der einen Seite werden klimaneutrale und umweltfreundliche Energieträger in ein "intelligentes Stromnetz" (engl. "smart grid") eingespeist; auf der anderen Seite helfen die Smart Meter dabei, diese Energie effektiv zu nutzen. Sie messen nicht mehr nur den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge, um Abrechnungen erstellen zu können, sondern protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgen die Netzbetreiber mit wichtigen Informationen, damit diese zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch weitgehend automatisiert aufeinander abstimmen können. So wird ein Abgleich von Erzeugung und Nachfrage auch in einem sich stetig verändernden Energiesystem möglich.
Den Verbraucherinnen und Verbrauchern liefern sie Informationen über den eigenen Verbrauch, möglich über die Geräte selbst oder über eine App. So können sie anregen, das eigene Nutzungsverhalten zu überdenken und ggf. Strom und Kosten zu sparen. Wer einen flexiblen Stromtarif nutzen möchte, braucht zwingend ein Smart Meter.
Kosten
Die jährlichen Kosten für den Betrieb von einfachen digitalen Stromzählern werden (unabhängig vom Verbrauch) für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Für Smart Meter sind jährliche Preisobergrenzen festgelegt, die abhängig vom Verbrauch oder der Leistung der stromerzeugenden Anlage sind.
Stromverbrauch bis einschließlich 10.000 kWh/Jahr - 20 €/Jahr
Stromverbrauch über 10.000 bis einschließlich 20.000 kWh/Jahr - 50 €/Jahr
Photovoltaik-Anlage oder andere Strom erzeugende Anlage mit einer Leistung bis einschließlich 15 kW - 20 €/Jahr
Photovoltaik-Anlage oder andere Strom erzeugende Anlage mit einer Leistung über 15 kW bis einschließlich 25 kW - 50 €/Jahr
steuerbarer Verbrauchseinrichtung wie z.B. Wärmepumpe oder Ladestation für E-Autos - 50 €/Jahr
Zählerwechsel auf Kundenwunsch, also freiwillig - einmalig 30 €
Datenschutz
Smart Meter leiten die Verbrauchswerte an Stromversorger und Netzbetreiber automatisch weiter; bei einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh pro Haushalt wird nur die jährliche Summe erfasst. Bei jedem Gerät, das Daten über Funk oder Kabel versendet, ist ein intelligentes Messsystem durch Personen und Unternehmen mit kriminellen Absichten grundsätzlich angreifbar. "Aus den gespeicherten Messwerten könnten diese Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner*innen gewinnen. Folglich dürfen diese Daten nicht in die falschen Händen geraten", warnt die Verbraucherzentrale. Das Gesetz stellt daher hohe Anforderungen an die Sicherheit der Messstellenbetreiber, deren Zertifizierungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgewiesen werden müssen.
Anna Florenske/Katrin Ahmerkamp