Smart Meter kommen Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler geplant
Mai 2023
Der analoge schwarze Kasten mit der Drehscheibe hat bald ausgedient. Um die Energiewende voranzubringen, wird die Bundesregierung die "Ferraris-Zähler" schrittweise ganz durch digitale Stromzähler und zum Teil auch durch "Smart Meter" ersetzen lassen. Wir erklären Details, Datenschutz und Kosten.
• Digitale Stromzähler sind moderne Messeinrichtungen, die bis 2025 alle Haushalte erhalten sollen. Ihr analoger Vorgänger "Ferraris-Zähler" hat also ausgedient.
• Smart Meter sind intelligente Strommesssysteme, sie werden für private Haushalte mit hohem Stromverbrauch und für Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung zur Pflicht.
Warum Smart Meter?
Ziel des im Mai 2023 novellierten Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist es, den Einbau digitaler Stromzähler und Smart Meter deutschlandweit zu beschleunigen.
Smart Meter ermitteln den Stromverbrauch, speichern die Daten und übermitteln sie an den Stromversorger und Netzbetreiber. Sie bestehen aus zwei Komponenten: einem digitalen Messsystem und einem Gateway (Kommunikationsmodul). Sie liefern Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch und erleichtern es in Zukunft, Geld zu sparen bei dynamischen Stromtarifen; etwa, indem man nachts die Waschmaschine laufen lässt, wenn die Stromnachfrage niedrig und es daher günstiger ist
Da die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien schwankt, ist es wichtig, Netze, Erzeugung und Verbrauch effizient und intelligent miteinander zu verknüpfen: Auf der einen Seite werden klimaneutrale und umweltfreundliche Energieträger in ein "intelligentes Stromnetz" (engl. "smart grid") eingespeist; auf der anderen Seite helfen die "Smart Meter" dabei, diese Energie effektiv zu nutzen. Sie erfüllen laut Bundeswirtschaftsministerium "höchste Sicherheits- und Datenschutzanforderungen".
Der Vorteil: Smart Meter messen nicht mehr nur den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge, um Abrechnungen erstellen zu können, sondern protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgen die Netzbetreiber mit wichtigen Informationen, damit diese zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch weitgehend automatisiert aufeinander abstimmen können. So wird ein "Treffen" von Erzeugung und Nachfrage auch in einem sich stetig verändernden Energiesystem möglich.
Zeitplan für Umrüstung und Ausnahmen
Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest: Demnach sind ab 2025 verpflichtet:
• Haushalte mit einem hohen Energieverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr. Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten drei Jahresabrechnungen.
• Anlagenbetreiber ab 7 kW installierter Leistung. Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung von über 1 bis einschließlich 7 kW kann der Messstellenbetreiber entscheiden, ob er einbaut oder nicht.
• Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung.
Welche Daten werden erhoben?
Wenn digitale Stromzähler ohne Gateway (Kommunikationsmodul) eingebaut sind, erfassen sie nur den Stromverbrauch. Ihre Daten müssen wie bei analogen Zählern abgelesen werden. Sie senden und empfangen keine Daten.
Anders ist es bei den intelligenten Messsystemen, den Smart Meter (mit Gateway): Sie leiten die Verbrauchswerte an Stromversorger und Netzbetreiber automatisch weiter. Bei einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh pro Haushalt wird nur die jährliche Summe erfasst.
Risiken von intelligenten Messeinrichtungen
Datenschutz ist wichtig, denn bei jedem Gerät, das Daten über Funk oder Kabel versendet, ist ein intelligentes Messsystem durch Personen und Unternehmen mit kriminellen Absichten grundsätzlich angreifbar. "Aus den gespeicherten Messwerten könnten diese Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner*innen gewinnen. Folglich dürfen diese Daten nicht in die falschen Händen geraten," warnt die Verbraucherzentrale.
Das Gesetz stellt daher hohe Anforderungen an die Sicherheit der Messstellenbetreiber, deren Zertifizierungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgewiesen werden müssen. Messstellenbetreiber sind in der Regel auch die Netzbetreiber.
Kosten
Die jährlichen Kosten für den Betrieb von einfachen digitalen Stromzählern werden (unabhängig vom Verbrauch) für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt, so das Bundeswirtschaftsministerium.
Für Smart Meter sind jährliche Preisobergrenzen festgelegt, die abhängig vom Verbrauch sind: Bei einem Stromverbrauch bis 3.000 kWh sind dies zum Beispiel 30 Euro/Jahr, bis 4.000 kWh zahlt man 40 Euro/Jahr, bis 6.000 kWh 60 Euro pro Jahr.
Ein direkter finanzieller Nutzen, der die zusätzlichen jährlichen Kosten aufwiegt, ist für Verbraucher nicht direkt zu erwarten. Denn: Dynamische Tarife, bei denen der Strom beispielsweise nachts günstiger ist und das intelligente Messsystem die Spülmaschine deshalb erst am späten Abend aktiviert, gibt es aktuell noch kaum. Ab 2025 sollen alle Stromversorger dynamische Tarife anbieten müssen, bei denen der Strompreis je nach Angebot steigt oder sinkt.
Anna Florenske