Vorerst gestoppt: Pflicht zu Smart Meter

Der analoge schwarze Kasten mit der Drehscheibe soll bald ausgedient haben. Um die Energiewende voranzutreiben, möchte die Bundesregierung die analogen "Ferraris-Zähler" schrittweise durch digitale Stromzähler "Smart Meter" ersetzen lassen. Doch bis dahin scheint es noch ein langer Weg.

digitaler Stromzähler
Laut dem "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" sind Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden ab Januar 2020 verpflichtet, Smart Meter einbauen. Theoretisch zumindest.   © panthermedia.net_Dmitriy Melnikov

März 2021

Das Oberverwaltungsgericht in Münster stoppt vorläufig die Einbauverpflichtung für smarte Stromzähler. Das bedeutet, dass weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden dürfen. Bereits verbaute intelligente Messsysteme müssen nicht ausgetauscht werden. Die Begründung: Die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügen bislang nicht den gesetzlichen Anforderungen. Aktenzeichen: 21 B 1162/20 (I. Instanz: VG Köln 9 L 663/20)

Januar 2020

Intelligente Strommesssysteme werden für private Haushalte mit hohem Stromverbrauch Pflicht. Gemäß dem im September 2016 in Kraft getretenen "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" sind Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden ab Januar 2020 verpflichtet, Smart Meter einbauen. Die Voraussetzung für die Einführung der digitalen Messer ist nun erfüllt: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Smart-Meter-Gateways von 3 unterschiedlichen Herstellern genehmigt.

September 2019

Die gesetzliche Einbaupflicht für Smart-Meter gilt bereits, doch sie wird erst umgesetzt, wenn mindestens 3 voneinander unabhängige Unternehmen hinreichend geprüfte intelligente Messysteme anbieten. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.

Hintergrund

Auf bestimmte Haushalte kommt zusätzlich der Einbau von intelligenten Messystemen (Smart Meter) zu, die erhobene Daten automatisch weiterleiten. Das bringt mehr Transparenz über den eigenen Stromverbrauch, aber auch höhere Kosten. Was in Neubauten und für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen längst Alltag ist, muss gemäß dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in den nächsten Jahren in allen Haushalten eingebaut werden: digitale Stromzähler und zum Teil auch intelligente Messysteme. Dies sei Voraussetzung, um die schwankend verfügbaren erneuerbaren Energien im Stromnetz zu integrieren, erläutert die Deutsche Energie-Agentur (dena). Die Bundesnetzagentur verweist darauf, dass so zukünftig variable, der Tageszeit angepasste Stromtarife, besser genutzt werden können.

Ein Muss für alle

Digitale Stromzähler, auch genannt "moderne Messeinrichtungen", werden für alle Haushalte zur Pflicht, ungeachtet wie viel Strom sie verbrauchen. Die Zähler erfassen den aktuellen Stand und speichern tages-, wochen- und monatsgenaue Werte der letzten 2 Jahre. Nach außen senden sie nicht automatisch, nur der Messstellenbetreiber kann zum Zeitpunkt der Abrechnung die Daten abfragen. Vorteil: Man erhält einen guten Überblick über den eigenen Stromverbrauch. Die lästigen Ablesetermine vor Ort entfallen. Nachteil: Ein Haushalt, der zwischen 3.000 und 4.000 kWh im Jahr verbraucht, muss mit jährlichen Kosten von bis zu 40 € rechnen.

Diese modernen Messeinrichtungen können mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet werden - einem "Smart-Meter-Gateway". Damit ist eine Datenübertragung in beide Richtungen möglich - die Messeinrichtung (dann genannt Smart Meter) wird so "intelligent". Vorteil: Man kann Geräte wie Waschmaschinen entsprechend der variablen Stromtarife nutzen, die zum Beispiel nachts billiger angeboten werden.

Einbaupflicht betrifft im privaten Bereich drei Gruppen

- seit 2017: Stromverbrauch mehr als 10.000 kWh/Jahr
- ab 2020: Stromverbrauch mehr als 6.000 kWh/Jahr
- seit 2017: Betreiber von stromerzeugenden Anlagen (wie etwa Fotovoltaik) mit mehr als 7 Kilowatt (kW) installierter Leistung
(es gelten Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre)

Wer zum Einbau verpflichtet ist, muss überdies die Kosten tragen. Bei einem Stromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh/Jahr belaufen diese sich jährlich bis zu 100 €. Einmalige Kosten können für einen neuen passenden Zählerschrank anfallen.
Ihr Messstellenbetreiber muss Sie mindestens 3 Monate vor dem Einbau eines Digitalen Stromzähler oder Smart Meter informieren. Ein freiwilliger Einbau von Smart-Meter ist natürlich immer erlaubt.

Sind die Daten sicher?

Wie bei jedem Funksystem sind die Daten des Smart Meter grundsätzlich von Dritten angreifbar. Bei einer Sicherheitslücke ließen sich personalisierte Nutzerprofile erstellen. Um dies zu verhindern, unterliegen Software und Technik einer strengen Prüfung durch das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Digitale Stromzähler hingegen sind unproblematischer, da sie nicht selbsttätig Daten senden und empfangen.

Eine ähnliche Problematik zeigt sich aktuell bei Wasserzählern, die die Versorger sukzessive auf digitale Zähler umstellen. Beispielsweise der Bayerische Landtag hat beschlossen, dass die Wasserversorger bestimmen können, welche Art Wasserzähler (elektronische Wasserzähler mit Funkmodul oder weiterhin mechanische Wasserzähler) in Zukunft eingesetzt werden. Hier haben Verbraucher allerdings ein Widerspruchsrecht.

Anna Florenske /Quellen: Bundesnetzagentur, dena, Verbraucherzentrale NRW

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