Nicht vergessen: Auch selbstnutzende Wohneigentümer können Anspruch auf Wohngeld haben, den sogenannten Lastenzuschuss. Der VWE rät, das zu prüfen, sollte wie beispielsweise in der aktuellen Corona-Krise plötzlich Einkommen wegbrechen.
Die derzeitige Situation ist auch für viele Wohneigentümer mit existentiellen Sorgen verbunden. Kurzarbeit, Jobverlust - das Einkommen fällt plötzlich komplett oder zum Teil weg, Zinsen und Tilgung müssen aber weiterhin bezahlt werden. Die Regierung hat Hilfsangebote auf den Weg gebracht, aber auch die bereits bestehenden Möglichkeiten sollten nicht vergessen werden, darauf weist der Verband Wohneigentum (VWE) hin.
Wohngeld für Eigentümer
Selbstnutzende Eigentümer einer Immobilie haben wie Mieter unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Wohngeld, in diesem Fall heißt es "Lastenzuschuss", Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§1 WoGG) und greift dann, wenn die Wohnkosten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anspruchsberechtigten übersteigen.
Ob ein Anspruch besteht, hängt von vier Faktoren ab:
Anzahl der Haushaltsmitglieder
Höhe des Gesamteinkommens
Höhe der Belastung, beispielsweise durch einen Baukredit.
Vermögen darf das sog. "Schonvermögen" nicht erheblich übersteigen. Die Werte betragen 60.000 Euro für den Antragsteller und 30.000 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person.
Wohngeldberechtigt für den Lastenzuschuss sind Personen, die
Eigentümerin/Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses mit höchstens zwei Wohnungen sind
Erbbauberechtigte sind
ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder Nießbrauch innehaben
Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauchs haben und diesen Wohnraum selbst nutzen.
Eine Informationsbroschüre zum Wohngeld 2020 kann auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter diesem Link heruntergeladen werden: bit.ly/2RoVNaR. Auch Länder und Kommunen informieren.
Wichtig: In der aktuellen Situation ist laut Bundesregierung das Antragsverfahren vereinfacht, umsetzen müssen die Regelungen die Länder.
Bereits zum 1. Januar 2020 war das Wohngeld erhöht worden. Ab 2021 soll es dann zusätzlich eine CO2-Komponente geben, da durch die im Klimapaket beschlossene CO2-Bepreisung die Heizkosten steigen werden; das soll für einkommensschwache Haushalte abgefedert werden. Erstmalig ab 2022 ist eine Dynamisierung geplant, das Wohngeld wird dann alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.