Steuern sparen durch Eigenheimsanierung

Steht aktuell oder demnächst eine energetische Sanierung an Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum am? Dann können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung berücksichtigen. Denn der neue § 35c EStG gibt die Möglichkeit, den Fiskus an den Kosten zu beteiligen.

Sparschwein mit einem Gänseblümchen darauf steht auf einer grünen Wiese
© Alexas Fotos/pixabay

Wenn Sie in der Zeit zwischen dem 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 in Ihrem selbstgenutzten Eigenheim Wände, Geschosse bzw. Dachflächen dämmen oder andere energetische Sanierungen vornehmen, können Sie über drei Jahre verteilt ein Fünftel der Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehen.

Um Ihre Aufwendungen beim Finanzamt anerkennen zu lassen, benötigen Sie aber die Bescheinigung eines Fachunternehmens. Ein Muster hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 31.3.2020 in seinem Schreiben Az. IV C 1 - S 2296- c/20/ 10003 veröffentlicht. Mit einem solchen Dokument bescheinigen Fachunternehmen und Energieberater die durchgeführten Maßnahmen. Kosten dafür können dann vom Anspruchsberechtigten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend gemacht werden.

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Hier finden Sie das Schreiben des BMF (Az. IV C 1 - S 2296- c/20/ 10003)

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