Meldefrist für PV-Anlagen

Seit dem 31. Januar 2021 müssen ältere PV-Anlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke ihre Anlagen im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Das betrifft Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb gegangen sind.

Dach mit Photovoltaik
Für die Registrierung müssen Sie ihre Adress- und Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum angeben.   © Pixabay

Das MaStR löst das Photovoltaik-Meldeportal der Bundesnetzagentur ab. Die Anmeldepflicht gilt auch für Anlagen, die dort bereits registriert sind. Die Anmeldung ist kostenlos und lässt sich online auf der Seite www.marktstammdatenregister.de vornehmen.

So funktioniert die Registrierung

Für die Registrierung müssen Anlagenbetreiber ihre Adress- und Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum angeben. Zudem werden Standort, Datum der Inbetriebnahme, technische Merkmale sowie Angaben zum Netzbetreiber abgefragt. Am Ende erhalten Verbraucher eine Meldebescheinigung. Personenbezogene und vertrauliche Daten sind nicht öffentlich einsehbar.

Das gilt für neue Anlagen

Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb gegangen sind, müssen bereits im MaStR registriert sein. Neue Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort angemeldet werden. Die Registrierungspflicht gilt für alle fest installierten Anlagen zur Stromerzeugung und für Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind - auch dann, wenn sie 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten. Auch Balkon-Solargeräte gehören dazu. Für Elektroautos und Ladestationen gilt die Pflicht nicht.

Termin verpasst? Schnell nachholen!

Wer die Registrierungspflicht missachtet, riskiert ein Bußgeld und kann die Einspeisevergütung für den selbst erzeugten Strom verlieren. Wer den Termin verpasst, sollte die Registrierung daher möglichst schnell nachholen, raten Verbraucherschützer.

Register soll Entwicklung der Energieversorgung voranbringen

Das MaStR ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes. Ziel ist es, eine hochwertige und vollständige Datenbasis für Behörden und Marktakteure zu schaffen und die bedarfsgerechte Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern.

Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Unterstützung

Bei Fragen zum Marktstammdatenregister, zu Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerken und anderen Systemen für die Energieerzeugung helfen die Energieberater der Verbraucherzentrale gern weiter. Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder per Telefon unter 0800 809 802 400 (kostenfreie Energie-Hotline).
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

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