Steht nach einem Starkregen oder durch Hochwasser von Flüssen und Bächen der Keller unter Wasser, ist schnelles, aber besonnenes Handeln wichtig.
Den Keller keinesfalls einfach betreten. Erst den Strom abstellen. Kommen Sie durch das Hochwasser nicht an die Hauptverteilung heran, wenden Sie sich an den Energieversorger.
Wenn der Strom abgestellt ist: Überprüfen Sie, ob eventuell gefährliche Substanzen (wie beispielsweise Heizöl) ausgelaufen sind. Sollte dies der Fall sein, informieren Sie die Feuerwehr.
Dokumentieren/Fotografieren Sie die Schäden und informieren die Versicherung. Der Versicherungsschutz greift nur, wenn eine Absicherung gegen Naturgefahren (sogenannte Elementarschadenversicherung) besteht.
Folgeschäden sollten geringgehalten werden. Deshalb zügig mit dem Leerpumpen der überfluteten Räume beginnen.
Beschädigte Einrichtungsgegenstände/Möbel ausräumen. Für diese Schäden ist die Hausratversicherung zuständig.
Anschließend die Bereiche trocknen, die technischen Geräte können beispielsweise im Baumarkt ausgeliehen werden.
Bei sehr hohen Pegelständen kann erst mit dem Abpumpen des Wassers begonnen werden, wenn diese Stände gesunken sind und das abgepumpte Wasser auch abfließen kann.
VWE NRW/Ah