Haushüter: Wer haftet? Privathaftpflichtversicherung springt ein

In der Ferienzeit stehen viele Wohnungen und Häusern ein paar Wochen leer. Angehörige, Freunde oder Nachbarn sehen dann nach dem Rechten, gießen Blumen, versorgen Tiere oder lüften. Doch wer haftet, wenn sie aus Versehen etwas beschädigen?

Frau vor zerbrochenem Porzellan
Was geschieht, wenn Heimkehrer feststellen, dass die wertvolle Blumenvase nur noch aus Scherben besteht?   © PantherMedia_ChrisDeSilver

Das dicke Ende könnte kommen, wenn die Heimkehrenden feststellen, dass die wertvolle Blumenvase nur noch aus Scherben besteht. Oder der Teppich seinen Glanz verloren hat, weil er zwischendurch unter Wasser stand. Oder, schlimmer noch, die Wohnung tatsächlich zum Teil "leergeräumt" ist, da die freundliche Nachbarin einmal vergessen hatte, die Terrassentür abzuschließen ...

Wer haftet dann für die Schäden?

Regelmäßig nicht diejenigen, die kostenlos geholfen haben, dabei aber Fehler gemacht haben oder einfach ungeschickt waren. Denn wer einem anderen aus Gefälligkeit zur Seite steht, der rechnet natürlich nicht damit, dass er für Schäden aufkommen muss, die er versehentlich angerichtet hat. So haben die Gerichte regelmäßig entschieden. Ob aus moralischen Gründen doch "Ersatz geleistet" wird, ist die eine Frage. Und ob die zwischenzeitlich Ausgeflogenen diesen Ersatz überhaupt annehmen, eine andere.

Grob fahrlässige Schäden

Davon abzugrenzen sind Situationen, in denen die Helfer zwar nicht vorsätzlich, aber doch grob fahrlässig Schäden verursacht haben. So könnte ein Gericht durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass ein Urlauber nicht damit rechnen muss, dass der Nachbar vergisst, den Wasserhahn zuzudrehen, was die Überschwemmung der kompletten Wohnung zur Folge hat. Oder, dass er über Stunden die Wohnungstür offen stehen lässt, während er - abgelenkt - im eigenen Garten werkelt, was Dieben die Sache leicht macht, sich an Nachbars Schätzen zu bereichern.

Hilfreich: private Haftpflicht-Versicherung

Wohl dem, der als Haushüter*in (unter anderem) für solche Fälle auf eine private Haftpflicht-Versicherung zurückgreifen kann, die dann eventuell einspringt. Wenn dem Haushüter nämlich kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden könnte, müsste auch der Versicherer nicht leisten, weil es dann ja keine "Schuld" gäbe, die zu begleichen wäre. Allerdings bieten einige Versicherer auch für solche Fälle Deckungsschutz an - gegen Aufpreis, versteht sich.

Hund beißt Hüter*in?

Und was passiert, wenn der Hund der ausgeflogenen Nachbarn daheim geblieben, aber dem Haushüter nicht immer freundlich gesonnen ist - sprich: ihn beißt? Handelt es sich um ein "Nutztier", das beispielsweise den Hof bewacht, so käme es darauf an herauszufinden, wer die Schuld an dem Desaster trägt, ob der Vierbeiner zum Beispiel nicht richtig angeleint war. Ansonsten wäre es ein "Luxustier", wofür Frauchen oder Herrchen generell einzustehen haben - oder ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Übrigens: Professionelle Haushüter haften nicht nur bei grober Fahrlässigkeit für ihre Fehler - sie werden schließlich für einwandfreie Arbeit bezahlt.
Maik Heitmann

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