Die stille Gefahr Asbest im Haus?

Asbest war ein beliebter Baustoff und steckt noch in vielen älteren Häusern. Erst im Oktober 1993 wurde es wegen der großen Gesundheitsgefahren in Deutschland verboten. Gefährlich kann es werden, wenn die Fasern freigesetzt und eingeatmet werden - zum Beispiel bei einer Sanierung oder Renovierung. Wir erklären, wie groß die Gefahr ist und was bei einer Sanierung wichtig ist.

Bei der Asbestentsorgung auf dem Dach
Fest verbaut im Haus ist Asbest in der Regel ungefährlich. Das ändert sich jedoch schlagartig, wenn sich Asbestfasern und -staub lösen - zum Beispiel bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten.   © PantherMedia/Liane Matrisch

Im Bundesarbeitsministerium (BMAS) schätzt man, dass in einem Viertel aller vor dem 31. Oktober 1993 (Stichtag des Verbots) gebauten Gebäude Asbest steckt. Und zwar in Klebern, Putzen, Spachtelmassen, in Fassaden- und Leichtbauplatten, Bodenbelägen, Estrich und Zement, in älteren Öfen und Heizungen, in Dacheindeckungen, in Rohren und im Dämmmaterial. Lange Zeit wurde Asbest als Wunderfaser für den Bau gefeiert, denn es besitzt eine große Beständigkeit, lässt sich leicht verarbeiten, isoliert hervorragend und ist preiswert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geht davon aus, dass aktuell immer noch über 35 Millionen Tonnen asbesthaltiges Material verbaut sind, meist in Form von Asbestzement.

Was ist Asbest?

Asbest nennt sich eine Gruppe von Silikat-Mineralen, die naturgemäß in der Erdkruste stecken. Bereits im Altertum entdeckten die Menschen die Fasern, im großen Umfang wurde Asbest im vergangenen Jahrhundert verwendet. Zum Beispiel in Bau und Industrie, um Häuser zu dämmen und vor Brand zu schützen. Asbest besticht durch vielseitige Eigenschaften. Es ist preisgünstig, leicht zu verweben, reißfest, feuerfest sogar bei sehr großer Hitze und sehr beständig, auch gegenüber aggressiven Substanzen.

Besteht Gefahr?

Fest verbaut im Haus ist Asbest in der Regel ungefährlich, erklärt Rolf Packroff, der wissenschaftliche Leiter des Bereichs Gefahrenstoffe bei der BAuA in Dortmund: "Das ändert sich jedoch schlagartig, wenn sich Asbestfasern und -staub lösen - zum Beispiel bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten."

Freigesetzt und nicht gebunden - etwa beim Schleifen oder Abstrahlen - ist der fasrige Stoff äußerst gefährlich: Wer ihn einatmet, erkrankt mit großer Wahrscheinlichkeit an der Lungenkrankheit Asbestose oder an Krebs. Allerdings erst Jahrzehnte später. Und so wird das große Ausmaß der Asbest-Katastrophe erst jetzt richtig sichtbar: Allein in Deutschland sterben mehr als 1.500 Menschen pro Jahr hierzulande an den Folgen ihres Kontakts zu Asbest, Tendenz steigend, so die Zahlen des Nationalen Asbest Profil Deutschland.

Ein Problem: Asbest ist schwer zu erkennen, führt Rolf Packroff aus. "Bei Asbest merkt man nichts. Das Material sieht harmlos aus. Es riecht nicht. Es wird nicht als chemische Gefahr wahrgenommen und ist doch eine der größten chemischen Gefährdungen, die wir überhaupt kennen."

In jedem Fall Sanieren?

Dennoch sollten asbesthaltige Produkte im Haus nicht ohne Grund ausgebaut werden, rät auch das Umweltbundesamt: "Gerade beim Ausbau oder Entfernen besteht das Risiko der Faserfreisetzung, bei Nutzung der Wohnung jedoch nicht." Die Notwendigkeit, asbesthaltige Gebäudeteile zu entfernen, entsteht erst, wenn ohnehin eine Sanierung, ein Umbau oder ein Abriss des Gebäudes ansteht.

Was tun?

Wenn Sie bei einer Immobilie, die vor 1993 gebaut wurde, eine Sanierung oder einen Umbau planen, ist es ratsam, zunächst die "Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden" (2020) der BAuA zu lesen. Die Planungshilfe ist nicht gesetzlich verbindlich. Sie gibt Empfehlungen für alle Maßnahmen, wenn Asbest in einem Gebäude vermutet oder nachgewiesen wird, und bei denen Bauteile, die Asbest enthalten könnten, bearbeitet oder entfernt werden.

Steckt Asbest im Haus?

Vor Beginn von baulichen Maßnahmen an älteren Gebäuden ist zum Beispiel zunächst wichtig, eine Asbesterkundung durchzuführen. Details dazu lassen sich in der Leitlinie nachlesen. Ein erster Schritt ist zum Beispiel "die historische Erkundung" - das bedeutet: Man sollte durch Sichten von Bauunterlagen, alten Auftragsunterlagen ergründen, ob und wo das Gebäude Asbest enthalten kann oder nicht. Erst wenn man dabei das Vorhandensein von Asbest nicht ausschließen kann, machen weitergehende Erkundungen in einem "schrittweisen Vorgehen" Sinn. Wer vor Arbeiten an älteren Gebäuden (Stichtag!) keine Asbesterkundung durchführt oder durchführen lässt, riskiert, dass Menschen gefährdet und das Gebäude und seine Umgebung mit Fasern kontaminiert werden. Die Verbraucherzentrale macht noch auf eine andere negative Konsequenz aufmerksam: Der Bauabfall wird automatisch als asbesthaltig eingestuft und muss dementsprechend gesondert entsorgt werden.

Checkliste: Darauf achten bei Sanierung

  • Überprüfen Sie, wann die Materialien, die Sie entfernen oder bearbeiten möchten, eingebaut wurden. Auch wenn vereinzelt aus Lagerbeständen bis 1995 noch Asbest verbaut wurde, sind nach dem Stichtag keine Untersuchungen gemäß der Leitlinie nötig.

  • Was vor dem 31.10.1993 eingebaut wurde, gilt solange als asbesthaltig, bis das Gegenteil nachgewiesen wurde (Beweislastumkehr).

Private Wohneigentümer*innen haben dann zwei Möglichkeiten:

  • 1. Sie lassen keine Asbestuntersuchung vornehmen. Darauf verzichten kann man, wenn alle Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten von zugelassenen Fachfirmen nach der TRGS 519 Asbest durchgeführt werden. Diese Technische Regel für Gefahrstoffe 519 legt fest, welche Schutzmaßnahmen für Mensch und Umwelt bei Arbeiten mit Asbest zu treffen sind. Eine Asbestprüfung kann man sich auch sparen, wenn ein emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519/DGUV 201-012 angewendet wird, zum Beispiel ein spezielles Bohrverfahren mit Direktabsaugung, was gemäß der Leitlinie auch von Privatpersonen durchgeführt werden darf. Weitere in Eigenregie erlaubte Verfahren finden sich auf der Webseite des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. WICHTIG: Bei beiden Verfahren muss der Bauschutt als asbesthaltiger Abfall entsorgt werden!

  • 2. Sie lassen die Materialien, die bearbeitet werden sollen, prüfen. Stellt sich dann heraus, dass keine asbesthaltigen Fasern enthalten sind, können Sie die Arbeiten ohne besondere Vorkehrungen durchführen (lassen), Staubschutz wird trotzdem empfohlen. Laut Leitlinie gilt der Abfall dann nicht als asbesthaltig. Ist das Material jedoch asbesthaltig, dann sollte eine Fachfirmen, die nach der "TRGS 519 Asbest" arbeitet, beauftragt werden. Bestimmte Arbeiten lassen sich aber auch selbst unter der Beachtung der TRGS 519 und Anwendung emissionsarmer Verfahren durchführen. Der Abfall muss als asbesthaltiger Abfall entsorgt werden.

  • Asbestfasern gelten als gefährliche Abfälle, die getrennt von anderen Abfällen gesammelt und entsorgt werden müssen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Abfallentsorgungsbetrieb, wie asbesthaltige Abfälle zu entsorgen sind.

  • Tipp der Verbraucherzentrale: Die Kosten für eine Asbestsanierung können je nach Sachlage als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Tipp: Hauskauf und Asbest

Beim Kauf eines älteren Hauses kann es sinnvoll und am Ende kostensparender sein, statt einer Asbestuntersuchung gleich eine systematische Schadstoffbegehung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen, rät die Verbraucherzentrale. Dieser prüft die Immobilie dann auch gleich auf weitere Schadstoffe wie PCB, PAK oder Holzschutzmittel.

Anna Florenske

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