"An der Realität vorbei"

Bonn/Berlin, 16. Dezember 2021. Nach Plänen der EU-Kommission sollen Eigentümer und Eigentümerinnen von Altbauten, die besonders viel Energie verbrauchen, zur Sanierung verpflichtet werden. Mit Sorge reagieren viele Wohneigentümer auf diesen Passus im gestern von der EU-Kommission vorgelegten Gesetzentwurf zur Energieeffizienz von Gebäuden.

Europäische Kommission mit Europa-Flaggen davor
Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Gebäuderichtlinie vorgelegt. Jetzt muss sie im EU-Parlament und Ministerrat beraten werden.   © PantherMedia/paulgrecod

Die in der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) angedachte Sanierungspflicht wird in Deutschland nach Angaben der Wohnungswirtschaft rund 3 Millionen alte Häuser betreffen, die der schlechtesten Effizienzklasse G angehören. Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum warnt vor einer finanziellen Überforderung von Eigentümer*innen ohne Eigenkapital. Diese könnten es sich nicht leisten zu warten, bis sich die Investition in eine energetische Sanierung nach Jahrzehnten durch eingesparte Heizkosten amortisiert habe.

"Dass die energetische Sanierung im Gebäudebestand eine unserer großen Aufgaben sein wird, um die Klimaschutzziele zu erreichen, steht außer Frage. Sanierungsrate und -tiefe müssen signifikant gesteigert werden", sagt Verbands-Präsident Jost. Aber: "Um das zu stemmen, darf der Faktor Mensch nicht vergessen und an seinen Interessen darf nicht vorbei agiert werden."

Dringend nötig dafür sind Jost zufolge ein ausreichendes Angebot an niedrigschwelliger Beratung, am besten vor Ort in den Kommunen. Aus Sicht der Eigentümer ist außerdem eine verlässliche Information über die längerfristige kommunale Planung zur quartiersbezogenen Energieversorgung wichtig, "daran knüpfen die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Investitionsentscheidungen".

Jost erneuert die Forderung der Verbraucherverbände nach einer Anpassung der Förderarchitektur: "Zuallererst muss gelten: Was gesetzlich gefordert wird, muss auch förderfähig sein. Eigentümer und Eigentümerinnen ohne Eigenkapital müssen in die Lage versetzt werden, überhaupt sanieren zu können." Dies gelte für langjährige Hauseigentümer, die nun im Rentenalter sind, ebenso wie für junge Menschen, die eine Bestandsimmobilie erworben haben, die sie Schritt für Schritt sanieren wollen.

Verband-Wohneigentum-Präsident Manfred Jost kritisiert zudem weitere Lücken in dem Entwurf, der wichtige Aspekte wie die Leistungskapazitäten in der Baubranche und die Materialknappheit außer Acht lasse und die Bedeutung von Quartierslösungen bei der Energiewende im Gebäudesektor nicht berücksichtige. Jost: "Das alles mag ambitioniert sein, geht aber an der Realität vorbei. Hier muss die Politik noch nachbessern."

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